AGB für Seminare

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen von MOC Consult  (im folgenden „Veranstalter“ genannt). Bitte lesen Sie diese genau durch. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung

Der Inhalt der von dem Veranstalter  zu erbringenden Leistungen  ergibt sich aus den Leistungsbeschreibung der Ausschreibung und den Angaben in der vom Veranstalter ausgestellten Teilnahmebestätigung.

Der Veranstalter behält sich eine kurzfristige Änderung des Veranstaltungsinhalts oder -Orts  sowie eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorhersehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderungen oder Erkenntnisse vor und wird den/die  Teilnehmer/in  hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren.

Der/die Teilnehmer/in erklärt hierzu sein/ihr  ausdrückliches Einverständnis.

Im Falle einer Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag oder einer gravierenden, nicht zumutbaren Änderung des Veranstaltungsinhalts hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Verschiebung bzw. Änderung, spätestens jedoch bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält in diesem Fall umgehend den bereits gezahlten Veranstaltungspreis erstattet.

Weitergehende Rechte des Teilnehmers wegen der Verschiebung bzw. Änderung bestehen nicht.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt per E-Mail, Fax oder Brief und wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung durch eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail, nur im Ausnahmefall auch auf dem Postweg, bestätigen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 § 3 Bezahlung

Der Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung ist bei der Anmeldung zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.

Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter – außer im Falle des § 1 Satz 4 – ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.

Die Stornierungskosten für 1 & 2 tägige Seminare betragen bei einem Rücktritt des Teilnehmers

  • 56 Tage vor dem ersten Seminartag 30% der Seminargebühren
  • 42 Tage vor dem ersten Seminartag 50% der Seminargebühren
  • 28 Tage vor dem ersten Seminartag erfolgt keine Rückerstattung.

Die über den Veranstalter gebuchten Hotel- oder Ferienhauskosten werden nur erstattet, wenn die Stornierung vom Vermieter anerkannt wird.

Der/die Teilnehmer/in kann bei Nichtteilnahme eine/n ErsatzteilnehmerIn stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis.

Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/s aus wichtigem Grund widersprechen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die TeilnehmerIn vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.
  2. Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten Veranstaltungspreises, wenn die in der Ausschreibung angebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  3. Bei Ausfall des Veranstaltrungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.

In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die  Teilnehmer oder Dritte verursacht werden.

Jede Teilnahme an einem Seminar erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas abweichendes gilt nur, sofern der Veranstalter solche  Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; in diesem Fall ist diese Haftung auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers handelt.

§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 8 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 9 Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Stuttgart.

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