Aktuelle BND / NSA Affäre – Teil 1

Lesedauer 7 Min.

Und es tun sich Abgründe auf in unserer
Republik! – Teil 1

Seit Wochen ist die direkte Abhöraffäre der amerikanischen National Security Agency – NSA / CSS bis hin zum Handy der Kanzlerin Merkel, welche seinerzeit still und heimlich wieder als Thema aus der Öffentlichkeit verschwand, wieder präsent.

Aktuell wird nun über neue Enthüllungen eine ungeheure Abhöraffäre und damit eine direkte Zusammenarbeit des deutschen Nachrichtendienstes (BND) und der amerikanischen Behörde der National Security Agency – NSA/CSS sichtbar.

Nicht genug, hat man wohl regierungsseitig mitwirkend im Inland wie auch bei ausländischen Regierungen, geheime nicht zulässige Bespitzelungen vorgenommen. Man geht nun davon aus, dass eben der deutsche Nachrichtendienst BND mit seinen Erkenntnissen und Zugriffsdaten aus der eigenen Regierung, wie aber auch von ausländischen Partnern sowie über Geheimdaten aus der Hochwirtschaft, wissentlich an den amerikanischen Geheimdienst NSA geliefert haben soll und dies dann damit vorsätzlich durchführte.

Ein ganz starkes Stück, ganz übelster regierungsseitiger Verfehlungen in der Nachkriegszeit, die in der Bandbreite und im Umfang sowie der wissentlichen und direkten Mitwirkung von politischen Stabstellen im Land ihresgleichen sucht.

Doch wer war nun wirklich involviert und wer hat was veranlasst oder geduldet?

Man muss sich hierzu einmal die Stabsstellen und zuständigen Ministerien anschauen (Diese Zuständigkeiten im Überblick werden am Textende im Einzelnen anschaulich aufgeführt) Noch eines hierzu vorab auf den geistigen Weg als Basis:

Gehen Sie bei sogenannten heiklem politischem oder regierungsseitigem Handlungen immer davon aus, dass hierbei nicht groß Papier und Anforderungen hin und her geschoben worden sind und werden, sondern dass bei derartigen heiklen Themen und Prozessen der Kreis der direkten Verantwortlichen mehr als klein gehalten wird und man in einem geschützten Rahmen dies meist unter dem 4 Augen Prinzip in der Regel bespricht und sich gegenseitig sichert. Alles andere wäre von Beginn an für alle Beteiligten bei solchen Operationen ein politischer Selbstmord mit Ansage.

Die Liste der möglichen Beteiligten in dieser Affäre reicht nun vom heutigen Kanzleramtsminister (Koordinationsstelle zwischen den Ministerien und den Geheimdiensten direkt im Kanzleramt) Peter Altmaier und seinen Vorgängern, über den Leiter des Innenausschusses und Kanzlervertrauten Wolfgang Bosbach, über den Innenminister Thomas de Maiziere, über den Außenminister Frank-Walter Steinmeier bis hin zum Justizminister Jochen Maas und evtl. weiterer beteiligter Personen.

Ein strategisches Kalkül!

Nun, es verwehrt sich derzeit nicht der Eindruck, dass die jetzigen medialen Diskussionen mit dem Hinweis direkt auf die Kanzlerin Merkel als Hauptverantwortliche in Position, was wohl hierarchisch stimmen mag, eher als strategisches Kalkül unter dem Ansatz von wahrscheinlicher Angreifbarkeit in Position aller anderen daran direkt Beteiligten, wissentlich in dieser Form lanciert werden.

Hierüber werden direkt betroffene Personen und Minister strategisch und wissentlich damit in ihrem direkten verantwortlichen Handlungen zunächst geschützt und es wird von diesen derzeit noch abgelenkt, um diesen intern sicher bekannten Beteiligten somit im Innen- wie auch im Außenverhältnis und im parteilichen Umfeld noch die notwendige Zeit für ein vorzubereitendes Krisenmanagement und einem entsprechenden Aktionsplan zu verschaffen!

Zunächst einmal sollte man auch nicht sofort und kurzsichtig glauben, dass trotz der obersten Verantwortlichkeiten der Kanzlerin Merkel, der Kanzleramtsminister, die Minister des Inneren und des Äußeren, die Geheimdienste BND oder Verfassungsschutz, der Leiter des Innenausschusses sowie der Justizminister bei der Kanzlerin, wenn es derartige Operationen geht, gar offiziell oder schriftlich um Erlaubnis fragen. Dies ist sicher in der direkten täglichen Praxis und der möglichen direkten Ressourcenzugriffe über die jeweiligen Positionen und Personen nicht üblich.

Auch wenn es nun manchem Leser evtl. nicht gefallen wird, eine reale Möglichkeit besteht, dass die Kanzlerin, trotz hierarchischer Zuständigkeiten, zunächst einmal erst gar nicht involviert war oder informiert wurde! Auch dies ist in einem solchen schweren und juristisch mehr als kritischen und nun aufzuarbeitenden Fall, möglich.

Krisenmanagement für ein Worst Case Szenario!

Wie läuft derartig großes und juristisch mehr als fragliches in der Praxis real ab. Auf der Basis, sollte etwas bei heiklen oder verbotenen Angelegenheiten ans Tageslicht kommen, so ist es für eine Kanzlerin immer noch unschädlicher eben nichts von einem eigendynamischen Treiben von Personen in Positionen wie vorstehend oder aber wie auch immer möglicher Konstellation dieser Personen zu wissen, wenn im Worst Case Fall eine Operation auffliegt, oder wie in diesem Fall nun, wenn direkt und vorsätzlich in der Durchführung über eine Weisung einer solchen zugestimmt oder diese gar veranlasst zu haben.

Dies nennt man dann vorausschauendes Krisenmanagement unter Einspeisung aller relevanten Optionen für ein evtl. Worst Case Szenario.

Doch bei allen anderen genannten Personen wird es schwer sein, sich gleichwohl als Unbeteiligte oder gar als evtl. Initiatoren oder direkte Mitwisser der direkten Verantwortung und daraus schlussfolgernd der unabdingbaren Konsequenzen zu entziehen.

Überprüfung des gerade akuten Falls!

Sehr schnell und sehr laut vernimmt man nun derzeit zur Überprüfung des gerade akuten Falls, insbesondere von Seiten der politischen Opposition. Hier allen voran der Piraten Partei, des Grünen, MdB Ströbele, aber auch vom Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel geht die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss, unabhängig der bereits gestellten Strafanzeigen seitens der Piraten Partei gegen führende Bundesminister sowie auch der bereits gestellten Strafanzeige der Fa. Airbus gegen unbekannt.

Als Instrument der parlamentarischen Wahrheitsfindung kann dieser Ausschuss dann sehr wohl enormen Druck auf die Regierung und Regierungsstellen ausüben und damit zur Aufklärung der Öffentlichkeit erheblich beitragen. Allerdings muss und werden in diesem schweren Fall von Verfehlungen und evtl. Vorsatz die übliche Verschleppung und ein Hinauszögern im Ablauf der Klärung festzustellen sein. Dies ist allerdings in diesem Fall sicher nicht angeraten.

Vielmehr ist es hierbei aufgrund der Tragweite im Innen- wie im Außenverhältnis, vor allem auch gegenüber den europäischen direkten Partnern angeraten, sich schnell und umfassend mit aller Konsequenz auch im Ergebnis nun an die Aufklärung heranzumachen.

Den „eigenen Hintern“ weiterer Personen retten!

Wir werden sehen, welche regierungsseitigen aber auch medialen strategischen Spiele noch aus dem Hut gezaubert werden, sicher ergänzt um die sonst auch üblichen Scheibchen Techniken im Gestehen von Verfehlungen Einzelner oder eben mehreren Personen.

Somit hofft man dann, solange wie möglich über diese Vorgehensweisen, eventuell doch noch den „eigenen Hintern“, allen voran vom Minister des Inneren Thomas de Maiziere, der zudem familiär eng mit der Kanzlerin aus alten Tagen der Familiare Maiziere und damaligen Ministers Lothar de Maiziere zu DDR Zeiten verbunden ist, so auch bei Frank-Walter Steinmeier / Außenminister und gleichwohl auch bei den Herren Wolfgang Bosbach / Vorsitzender des Innenausschusses und Heiko Maas / Justizminister, aber auch weiterer Personen, zu retten.

Ich bin nun sehr gespannt, wie man sich nun im Einzelnen und im gruppendynamischen Zusammenspiel in dieser Angelegenheit positionieren und damit freisprechen will und in welcher Form man echte und damit politische, richtungsweisende Entscheidungen treffen wird. Warten wir es einmal ab.

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Zum besseren Verständnis nachstehend noch
eine kurze Auflistung der in fragekommenden
beteiligten Stabstellen und Personen im Amt.

1. Der Kanzleramtsminister Peter Altmaier,
Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt (Abkürzung BK, BKAmt) ist eine Oberste Bundesbehörde, die den deutschen Bundeskanzler / in seinen Aufgaben unterstützt. Es hat seinen Hauptsitz in der Bundeshauptstadt Berlin und einen Zweitsitz in der Bundesstadt Bonn. Derzeit verantwortlich ist hier der Kanzleramtsminister Peter Altmaier

Das Bundeskanzleramt hat die Aufgabe, die für die Arbeit des Bundeskanzlers / in erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Dies geschieht vor allem durch engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits über die ressortspezifischen Informationen verfügen. Da das Bundeskanzleramt die Bundesministerien koordiniert,

Denn auch ist im direkten Wege als Koordinationsstelle und in Kooperation mit allen Ministerien (Innen Ministerium – wie Außenministerium)muss man davon ausgehen, dass bei derartigen Sachverhalten und Entscheidungen wie nun bei einer BND / NSA Abhöraffäre mit der Genehmigung und Einbeziehung des BND maßgeblich involviert war.

2. Der vorsitzende des Innenausschusses und
Kanzlerinnenvertrauter MDB Wolfgang Bosbach)

Mittelsmann zwischen allen diesen vorstehend genannten Organisationen / Ministern direkt hinein in das Kanzleramt / Kanzleramtsminister( Koordination) und somit direkt auch zur Kanzlerin ist deren Vertrauter und gleichwohl in der Funktion des Vorsitzenden des Innenausschusses MdB Wolfgang Bosbach.

Dessen Aufgabe ist es wiederum als „DIREKTE“ koordinative Stelle zwischen dem Kanzleramt / der Kanzlerin direkt und den Diensten (Verfassungsschutz und BND) zu fungieren und schlussendlich in die Entscheidungsfindung maßgeblich eingebunden zu sein!

Aufgaben des Innenausschusses:

Innenausschuss: Sicherheit und Bürgerrechte ( Vorsitzender MdB Wolfgang Bosbach)
„Von Ausländer- und Asylpolitik bis zum Zivil- und Katastrophenschutz: der Innenausschuss hat breit gefächerte Aufgaben. Dabei versucht er, innere Sicherheit für die Gemeinschaft und Bürgerrechte für den Einzelnen in Einklang zu bringen.
Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern (siehe hierzu 1)und dessen nachgeordneter Bundesbehörden bereitet er auch wichtige Gesetzesvorhaben vor, bevor diese im Plenum beschlossen werden können. Zudem werden Anhörungen durchgeführt, um Informationen zu Detailfragen von Sachverständigen einzuholen“

3. Ber Bundesnachrichtendienst (BND)

Der BND agiert nicht im gesetzfreien Raum. Auch er untersteht Kontrollen. Der BND operiert – ähnlich wie auch die beiden anderen deutschen Geheimdienste Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) – in einer Grauzone zwischen Geheimhaltung und demokratischer Kontrolle. Es bestehen zwar eine Vielzahl von Kontrollmechanismen, doch deren Effizienz und Effektivität sind einmal mehr sehr fraglich. Die Öffentlichkeit und die Presse, Gerichte, Gremien und Beauftragte – sie alle können nur reagieren, selbst agieren können sie in den seltensten Fällen.

Die Exekutive

Dienstherr des BND ist das Bundeskanzleramt, das in dieser Funktion garantieren soll, dass der BND seine Aufgaben recht- und gesetzmäßig ausübt. Doch eine Exekutive, die die Exekutive (wirksam) kontrolliert, ist spätestens seit Montesquieu undenkbar. Helmut Schmidt schuf 1976 das Amt des Koordinators für die Nachrichtendienste. Als höchster Sicherheitsbeamter der Republik koordiniert dieser im Bundeskanzleramt die Arbeit von BND, MAD und Verfassungsschutz und hilft so, Kompetenzgerangel zu vermeiden. Damit ist er eher Manager denn Kontrolleur. Er agiert im Hintergrund, tritt nur selten in die Öffentlichkeit und dann wohl kaum, um den BND aufgrund eventueller Missstände an den Pranger zu stellen.

Die Legislative

Die parlamentarische Kontrolle des BND wird durch vielerlei Mechanismen und Instanzen garantiert – zumindest theoretisch. Dazu gehören zunächst die allgemeinen Rechte eines jeden Abgeordneten wie das Frage- und Informationsrecht (Art. 38 GG). Doch die einfachen Vertreter im Bundestag unterliegen keiner Schweigepflicht. Brisante Informationen über geheimdienstliche Vorgänge werden ihnen deshalb in der Regel verweigert.

4. Der Bundesminister des Inneren
Thomas de Maiziere

In der gesamten Konsequenz liegt die Gesamt Verantwortung in Deutschland gleichermaßen in den Händen des Innenministers und seiner Zuständigkeiten. Denn auch ist im direkten Wege und in Kooperation mit dem Bundesministerium des Äußeren oder Auswärtigen Amt (siehe hierzu 4) muss man davon ausgehen, dass bei derartigen Sachverhalten und Entscheidungen wie nun in Sachen bei einer BND / NSA Abhöraffäre mit der Genehmigung und Einbeziehung des BND als Lieferant involviert.

Aufgaben des Ministerium des Inneren:

Das Bundesinnenministerium ist das Innenministerium des Bundes und bestimmt damit maßgeblich die Innenpolitik. Seine Zuständigkeit erstreckt sich unter anderem auf:
Die innere Sicherheit, insbesondere die Kriminalitätsbekämpfung, den Grenzschutz, den Zivilschutz, der Luftrettung, den administrativen Schutz der Verfassung (insbesondere den Schutz vor Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage und Sekten) und vieles weitere mehr.

5. Der Bundesminister des Äusseren
Frank-Walter Steinmeier

Schwerpunkte deutscher Außenpolitik, Europa, Länderinformationen, Regionale Schwerpunkte, Frieden und Sicherheit, Globale Fragen, Die deutsche G7-Präsidentschaft, Menschenrechte, Humanitäre Hilfe, Außenwirtschaft, Internationales Recht, Kultur und interkultureller Dialog, Diplomatische Missionen, Auswärtiger Dienst, Deutsche Botschaften und Konsulate sowie ein Krisenzentrum zur ständigen 24 stündigen Erreichbarkeit
Denn auch ist im direkten Wege und in Kooperation mit dem Bundesministerium des Inneren (siehe hierzu 3) muss man davon ausgehen, dass bei derartigen Sachverhalten und Entscheidungen wie nun in Sachen bei einer BND / NSA Abhöraffäre mit der Genehmigung und Einbeziehung des BND als Lieferant involviert.

6. Der Bundesminister der Justiz
Heiko Maas

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas ist in der Struktur und in Prozessen gleichwohl mit einbezogen, denn es ging hier gleichwohl um einen Umstand der die staatlich verbrieften Grundrechte des Staates, der Bürger und der Wirtschaft verankert in der Europäischen Menschenrechts Konvention, der Europäischen Grundrechtscharta und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft setzte und damit innen wie außen gesichert werden musste.

Aktuelle BND / NSA Affäre  – Teil 2

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