Die Entlassung des Generalstaatsanwaltes Range

Lesedauer 3 Min.

… und eine mehr als zweifelhafte Rolle eines Bundesjustizministers Heiko Maas.

In den letzten Tagen wurde ich bereits mehrfach darauf angesprochen, warum ich mich in Persona, nicht zu diesem Thema, entgegen meiner sonst üblichen Analysen und Kommentare in einer Sache annehme.

Lassen Sie es mich für den Moment so formulieren:

Im Grundsatz ist der BJM Heiko Maas und sein Verhalten bisher in der Politik und gerade auch nun in diesem Fall nicht wichtig! Der sogenannte Aktionsradius ist größer.

Es handelt sich in dieser Angelegenheit nun augenscheinlich um ein ausgemachtes Schauspiel, personell und inhaltlich! Spiele, die medial bis zum Exzess und sehr wohl, sehr zielgerichtet dafür eingesetzt werden, um in der Konsequenz derzeit noch, vom Bundesjustizminister Heiko Maas abzulenken!

Bringen wir es doch nach derzeitigem Stand einmal auf den Punkt:

Der Generalbundesanwalt Range musste gehen, weil er, Range eine falsche Entscheidung in der Angelegenheit eines Ermittlungsverfahrens gegen 2 Journalisten mit dem Tatbestand des Landesverrats veranlasste.

Der BJM Heiko Maas behauptet immer noch vollmundig, dass er bereits im Mai dem Generalbundesanwalt Range davon abgeraten hätte. Also war er, der Bundesjustizminister Heiko Maas in der Sache selbst mehr als nur im Bilde.

Nun nachfolgende Fragen sind dann im Grundsatz zu stellen, denn hierüber relativiert sich der derart medial aufgeblasene Hype und die Akteure werden mehr als sichtbar.

  1. Wenn also dem so wäre, wie eben nun medial und vom Justizminister Heiko Maas dargestellt, glauben sie denn wirklich allen Ernstes, dass sich dann ein Generalbundesanwalt Range wissentlich seit Mai 2015 gegen seinen obersten Dienstherrn in einer solch brisanten Sache gestellt hätte? Unmöglich!

    Denn dies wäre und darum wusste gerade ein Range, sein persönliches Moment eines bewusst in Kauf genommenen und damit vorsätzlichen Harakiri Verhaltens. Soll dies wirklich jemand glauben? Niemals!

  2. Warum wurde erst über die Medien mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren nun erst einmal ruht, jedoch man nun ein Gutachten in der Sache selbst erstellen lassen will?

     

  3. Warum, wenn dies alles ein derartiger Fehler von dem Generalbundesanwalt Range war, warum wurde dann das eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht umgehend aufgehoben, sondern ruht nur? Dies ist völlig unüblich und im Widerspruch zu allen über die Medien, politisch lancierten Aussagen!

     

  4. Warum also hat der Bundesjustizminister Heiko Mass die Ermittlungen als der einzig wirklich Verantwortliche gegen die Journalisten nicht bereits sofort gänzlich eingestellt, und als erledigt erklärt, und glaubt stattdessen immer noch, sich über und mit der Presse bis hin zum Statement aktuell nun der Kanzlerin, in Szene zu setzen und sich in der Sache freizusprechen?

Alleine diese ganz einfachen 4 vorstehenden Fragen, machen mehr als deutlich, dass die Sache in sich selbst, eine gänzlich andere Grundlage und Basis hat, wie man den Menschen nun in der Öffentlichkeit über die Regierung, über Herrn Maas selbst und folglich über die Medien heute erzählen will.

In einem solchen Fall sollte auch einer Kanzlerin angeraten werden, darüber mehr als nachzudenken, wie sie sich derzeit in diesem Fall dazu äußert!

Denn der einzige wirkliche Verantwortliche in der Sache selbst ist und bleibt seit Beginn, noch vor den eingeleiteten Ermittlungen gegen die Journalisten wegen Landesverrats, der Bundesjustizminister Heiko Maas und sonst eben keiner!

Heiko Maas hat sein Ministerium nicht im Griff.

Und auch eine Kanzlerin Angela Merkel täte gut daran, sich in der Sache selbst, vornehm zurückzunehmen, denn gleich wie Sie es auch gerne sehen will, Heiko Maas hat damit, blieben wir bei dessen derzeitiger Variante, sichtbar gemacht, dass er sein Ministerium und die Menschen als Verantwortlicher, als oberste Führungskraft und Vorgesetzter nicht im Ansatz im Griff hat und es dann folglich auch nicht konnte.

Es spielt auch dann für Heiko Maas keine Rolle, welche weiteren Beteiligten, ob vom Verfassungsschutz oder vom Bundesinnenministerium involviert waren.

Denn wie stellt es sich in der Konsequenz denn derzeit dar:
Ein Minister im Kabinett und in der Funktion als Bundesjustizminister, der es nicht fertig bringt, in Angelegenheiten das Grundgesetz und damit die Grundlagen zur Sicherung einer Demokratie im Gesamten betreffend, kontrolliert zu führen und damit auch nicht in Funktion das System einer freiheitlichen Demokratie zu schützen.

Fragen über Fragen tun sich auf.

Dieser Fall wird nun entweder direkt und schnell aufgehoben werden, um buchstäblich die Luft und damit die Gefahr für den BJM Heiko Maas herauszunehmen und als erledigt erklärt zu werden oder es werden nun doch noch viele weitere Details ans Licht kommen, die dann den Fall des BJM einleiten werden.

Bleiben wir also gespannt und schauen wir einmal, was noch kommen mag.

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

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