Ergänzende Hinweise zum Thema NRW

Lesedauer 2 Min.

„Beschlussfassung und Bericht“ aus NRW“

 

Hinweis:

„Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Nach Art. 20 GG ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt.
 
Dieser Grundsatz gilt über Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG auch für die Länder und Kommunen. Das Grundgesetz schließt damit die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 83, 37, 59 ff.).
 
Damit wäre die Einführung eines Wahlrechts in NRW für Ausländer wohl verfassungswidrig. Ausnahmen kann es höchstens auf kommunaler Ebene für EU-Bürger geben“
 

Schlußwort:

Sicher lohnt es sich von jedweden Parteimitgliedern (In der ablehnenden Haltung hier die CDU / FDP), speziell jedoch von der SPD und den Grünen sowie den Piraten (Befürworter dieser Thematik im Hauptartikel in NRW) beachtet und oder auch angewandt zu werden.
 
Schauen wir also, was in der Folge real und im Weiteren daraus werden wird. Unabhängig davon, ist diese Info zudem an die entsprechenden Parteien gesandt worden. Denn es ist an diesen, sich der Sache anzunehmen und zu reagieren.
 
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
 
Hinweis!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei meinen vorstehenden Ausführungen explizit um Hinweise handelt und nicht um eine Rechtsberatung!
 

Anmerkung:

Der Hauptartikel ging mit Erscheinen (23.03.2017) direkt an die gesamte deutsche Politik, Bundestag und die Parteien, die EU Regierungschefs und an die Botschaften, sowie an die Presse und die Medien in der Breite.

 
 
 
Print Friendly, PDF & Email

Ein Gedanke zu „Ergänzende Hinweise zum Thema NRW“

Schreibe einen Kommentar