Montagsdemo der PEGIDA durch Dresdner Behörden abgesagt

Lesedauer 6 Min.

Das ist der Stoff, der mehr als das Zeug dazu hat, endlich einmal der Wahrheit / der politischen Konsequenzen in unserem Lande Rechnung zu tragen!

Thema:
PEGIDA / Absage durch Polizei Dresden / Hierarchische Strukturen / Bundesregierung!

oder

Warum dieser „Fall“, noch viel größere Auswirkungen auch bis hinein ins Kanzleramt haben wird und was man sich zum jetzigen Zeitpunkt ansatzweise noch nicht vorzustellen vermag!

Was ist geschehen:
Am Sonntag, den 18.01.2015 wurde die Montagsdemo der PEGIDA für Montag, den 19.01.2015 durch die Dresdner Behörden mit dem Hinweis einer Bedrohungssituation gegen ein Mitglied der PEGIDA Führung abgesagt.

Das Argument der Behörden zunächst:
„Wegen einer „konkreten Morddrohung“ gegen einen der Organisatoren hat die PEGIDA-Bewegung ihre Demonstration in Dresden für den morgigen Montag abgesagt. „Man könne nicht für die Sicherheit der Teilnehmer garantieren“

Hochinteressant war zudem, dass die Rundfunkmedien am 18.01.2015 (13.00/h) noch mitgeteilt haben, dass die deutschen Sicherheitsbehörden aktuell nicht bestätigen können, dass PEGIDA als Bewegung ein Ziel von Terroranschlägen ist oder sein sollte!

Argument der Behörden einige Stunden später:
Erst im Nachgang am Sonntagabend dann, versuchte man die gesamte Angelegenheit, nachdem sich nun unerwartet ein großer öffentlicher Widerstand formierte und laut wurde, dies rhetorisch in die Ecke zu schieben, dass man zum Schutz der Menschen / Teilnehmer die Veranstaltung am Montag abgesagt hätte.

Dies alles, so ist nachzulesen, basiert lediglich auf einem Tweet im Internet auf Twitter, welcher zudem dubioser nicht sein kann!

Nur, was bedeutet dies alles und welche Fragen stellen sich, wenn man die bekannten Inhalte sowie die Verhaltensweisen aller politischen wie medialen Personen und deren Aussagen und die „heranzuziehenden Fakten“ bis heute, sich aktuell einmal genauer anschaut?

In Deutschlands Amtstuben, wird nichts ohne eine höhere Instanz gemacht!

Doch allem voran noch die unantastbare Feststellung, dass in Deutschlands Amtstuben, nichts, aber auch gar nichts gemacht wird, wenn nicht eine höhere Instanz / Dienststelle ihr OK und ihre Unterschrift dazu gibt!

Was bedeutet dies dann nun im „Fall“ PEGIDA unter der Zugrundelegung des „Bedrohungsumstandes“ und der hirachischen Strukturen unseres staaatlichen Apparates?

1. Sächsische Organe

Vorort in Dresden, respektive in den Sachen, sind zunächst die nachstehenden Stabsstellen zuständig.

Sächsischer Ministerpräsident, Stanislaw Tillich

Staatsminister der Justiz des Freistaat Sachsen, Sebastian Gemkow
Innenminister des Freistaat Sachsen, Markus Ulbig

Polizeipräsident Sachsen, Dieter Kroll

Diese wiederum unterstehen im Gesamtgefüge der gesamten deutschen Stabs- und Beamtenstruktur, dem Bund.

Der Tweet in Twitter und davon ist bei einer echten Bedrohungslage, wenn diese denn wirklich derart gewichtig ist und davon muss man nach den „amtsseitigen Darstellungen“ ausgehen, wurde sicher nicht von den Polizisten in Dresden gesehen, analysiert oder gar in der Weiterung entschieden. Dies ist gänzlich auszuschließen!

Im Weiteren und zudem können und dürfen diese unteren Ebenen in der deutschen politisch hierarchischen Struktur (Sachsen) nichts tun, sondern wenn überhaupt, dann wurden diese Stellen als die vor Ort zuständigen Stabsstellen, lediglich vom Verfassungsschutz und oder vom BND und damit direkt von der Kanzlerin in Kooperation mit dem Leiter des Innenausschusses MdB Wolfgang Bosbach angewiesen!

Alleine haben diese sächsischen Stellen vor Ort bei derartigen Angelgenheiten der Inneren Sicherheit, keinerlei Entscheidungsbefugnisse!

2. Verfassungsschutz und BND

Der BND und der Verfassungsschutz sind die Stellen, welche sofort bei Bedrohungssituationen oder Hinweisen hierauf eingeschaltet werden. Diese unterstehen wiederum der Bundesregierung und damit der Kanzlerin. Ohne deren OK oder gegenseitiger Abstimmungen eben mit der obersten Regierungs- und Entscheidungsebene, geht wiederum gar nichts.

3. Der Bundesminister der Justiz Heiko Maas

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas ist in der Struktur gleichwohl mit einbezogen, denn es ging hier gleichwohl um einen Umstand der die staatlich verbrieften Grundrechte der Bürger, verankert in der Europäischen Menschenrechts Konvention, der Europäischen Grundrechtscharta und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft setzte und damit innen wie außen gesichert werden musste. (s. nachfolgend)

Juristische Grundlagen:

Europäische Menschenrechts Konvention Artikel 11
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.

(2) Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Dieser Artikel steht rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung nicht entgegen.

Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivil- gesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen, was das Recht jeder Person umfasst, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.

(2) Politische Parteien auf der Ebene der Union tragen dazu bei, den politischen Willen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zum Ausdruck zu bringen.

Art. 8 Grundgesetz

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

4. Der Bundesminister des Inneren Thomas de Maiziere

In der gesamten Konsequenz liegt die Gesamt Verantwortung in Deutschland gleichermaßen in den Händen des Innenministers und seiner Zuständigkeiten. Denn auch dieser müsste im direkten Wege und in Kooperation bei derartigen Sachverhalten und Entscheidungen mit den Ländern wie Sachsen und dem dortigen Innenminister des Freistaat Sachsen Markus Ulbig direkt in Kontakt stehen, bzw. dieser müsste wiederum dem Minister de Maizière vortragen.

Aufgaben des Ministerium des Inneren:

Das Bundesinnenministerium ist das Innenministerium des Bundes und bestimmt damit maßgeblich die Innenpolitik. Seine Zuständigkeit erstreckt sich unter anderem auf:,
Die innere Sicherheit, insbesondere die Kriminalitätsbekämpfung, den Grenzschutz, den Zivilschutz, der Luftrettung, den administrativen Schutz der Verfassung (insbesondere den Schutz vor Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage und Sekten) und vieles weitere mehr.

5. Der Vorsitzende des Innenausschusses und Kanzlerinnenvertrauter MdB Wolfgang Bosbach

Mittelsmann zwischen allen diesen vorstehend genannten Organisationen direkt hinein in das Kanzleramt und somit direkt zur Kanzlerin ist deren Vertrauter und gleichwohl der Vorsitzende des Innenausschusses MdB Wolfgang Bosbach.

Dessen Aufgabe ist es wiederum als „direkte“ koordinative Stelle zwischen der Kanzlerin direkt und den Diensten (Verfassungsschutz und BND) zu fungieren und schlussendlich in die Entscheidungsfindung maßgeblich eingebunden zu sein!

Aufgaben des Innenausschusses:

Innenausschuss: Sicherheit und Bürgerrechte ( Vorsitzender MdB Wolfgang Bosbach)

„Von Ausländer- und Asylpolitik bis zum Zivil- und Katastrophenschutz: der Innenausschuss hat breit gefächerte Aufgaben. Dabei versucht er, innere Sicherheit für die Gemeinschaft und Bürgerrechte für den Einzelnen in Einklang zu bringen. Neben der parlamentarischen Kontrolle des Bundesministeriums des Innern und dessen nachgeordneter Bundesbehörden bereitet er auch wichtige Gesetzesvorhaben vor, bevor diese im Plenum beschlossen werden können. Zudem werden Anhörungen durchgeführt, um Informationen zu Detailfragen von Sachverständigen einzuholen“

Zusammenfassung / Fazit

Die derzeit seitens Berlins propagierten öffentlichen Haltungen und Aussagen auch im Speziellen der Kanzlerin und Ihres MdB Bosbach, sind sehr in Frage zu stellen.

Die sichtbaren propagierten Haltungen, die mit einem derart großen Verständnis gegenüber den Bürgern nun offeriert werden und einhergehen, zaubern mir persönlich ein Lächeln ins Gesicht.

Dies auch hinsichtlich der Äußerungen, wie aktuell nun wichtig die Freiheit nach dem Grundgesetz zur Versammlung ist.

Natürlich ist dies im gesetzlichen Kontext durchaus korrekt, jedoch aufgrund der hierarchischen Verantwortlichkeiten wie vorstehend beschrieben in diesem sich nun zugetragenen Fall, in dem sich zugetragenen Umstand in der Sache als sehr mysteriös, wenn nicht doch evtl. wissentlich durchgeführt, zu bezeichnen?

Gleiches gilt für die Haltung dahingehend, dass alleine Sachsen und oder die Polizei in Dresden die Entscheidungsgewalt im Falle der Absage der Demonstration in Sachen PEGIDA hatte, dies ist einfach als unrichtig zu bezeichnen! ( Aussagen der Politik: Ja, ja die haben es in Sachsen und vor Ort schon korrekt gemacht und dies richtig beurteilt und sind nicht in Frage zu stellen)

Der Gesamteindruck den man hier gewinnen muss ist, man versucht politisch und wissentlich den Ball buchstäblich flach zu halten und von einer regierungsseitigen Verantwortung abzulenken und diese vordergründig nach Sachsen zu verschieben.

Wovon also, will man wirklich ablenken?

Zudem kann man davon ausgehen, dass auf der politischen Ebene die gesamte Tragweite dessen, was sich hier nun öffentlich an Widerstand formierte und noch weiter formieren wird, auf keinen Fall in der Vorausschau der politischen Akteure eingepreist gewesen war.

Ein Angriff auf basisdemokratische Grundlagen!

Oder war dies alles nur ein Test initiiert von der höchsten politischen ebenen, um zu erfahren, wie die Menschen im Land reagieren werden, wenn man ihnen ihre demokratischen Grundrechte buchstäblich entzieht?

Nur wäre dies dann ein echter Angriff auf alle basisdemokratischen Grundlagen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit!

Die Art und Weise, wie man seit Beginn des Bekanntwerdens der Absage der PEGIDA Veranstaltung dies alles sehr ungeschickt versuchte verbal herunterzuspielen und sehr lachs die Information scheibchenweise und widersprüchlich formulierte, lassen einzig die Annahme zu, dass man politisch, die wirklichen Motive der Verantwortlichen verschleiern wollte, was sich hier im Hintergrund wirklich zugetragen hat und noch zuträgt. Sehr auffällig!

Dies bedeutet, dass die Kanzlerin Merkel, ohne Wenn und Aber und kraft Gesetzes die Hauptverantwortung im Land trägt und sich somit ihrer Verantwortung nicht freisprechen. Gleiches gilt allerdings in gleichem Maße auch für den Justizminister Heiko Maas, den Bundesminister des Inneren Thomas de Maizière, sowie für den Leiter des Innenausschusses und Kanzlerinnenvertrauter MdB Wolfgang Bosbach.

Zur Erinnerung:
Waren es nicht gerade und ganz speziell der Minister der Justiz Heiko Maas und der Minister des Inneren Thomas de Maizière, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als abfällig, aggressiv und verstärkt öffentlich medial gegen die PEGIDA positioniert haben und vehement polemisiert und eine glasklare Antihaltung bezogen haben?

Ein Schelm der nun böses dabei denkt!

Sollten jedoch diese vorstehenden genannten Stabs Stellen (Kanzlerin, Minister, MdB), nun alle bundesdeutschen, relevanten Strukturebenen und Strukturgesetzmäßigkeiten argumentativ und zu ihrem persönlichen Gunsten, verbal außer Kraft setzen wollen, dann würde dies zudem bedeuten, dass der Verfassungsschutz und der BND sowie das Land Sachen willkürlich aktiv waren und wissentlich die Regierung ohne Rückversicherung der hierarchischen Ebenen im Staat bis hin zur Kanzlerin, alle außen vorließen.

Und in der weiteren Konsequenz würde dies dann bedeuten, dass die Gewährleistung einer inneren Sicherheit und regierbaren Durchführbarkeit aufgrund nicht funktionierender und ineinandergreifender Strukturen in Deutschland ad absurdum zu führen wären!

Doch wie unglaubwürdig ist dies insgesamt in unserem deutschen Beamten- und Kontrollstaat? Utopisch!

Seien wir also gespannt, wie sich nun die gesamte Geschichte noch weiter entwickeln wird. Vor allem, wer sich nun wie öffentlich in der Sache noch äußern wird.

Doch eines ist in der Tat unbestritten, die Kreise werden noch wesentlich weiter gezogen werden bis die echte Wahrheit ans Tageslicht kommen wird.

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

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