Vorstoß der SPD / Bündnis 90/Die Grünen: Wahlrecht für nicht EU-Ausländer/Innen

Lesedauer 3 Min.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

 
derzeit verursacht das im Bild dargestellte Schreiben „Beschlussfassung und Bericht“ aus NRW zum Thema:
„Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Wahlrecht) für Nicht EU-AusländerInnen“ für viel Wirbel.
 
Um es kurz zu machen, man muß im Netz mehr als höllisch gut darauf achten, was stimmt, was nicht stimmt, was die Wahrheit, die Halbwahrheit und was einfach Lüge ist!
 
Es ist aufgrund der vielen falschen Darstellungen mehr denn je an der Zeit die Menschen aufzuklären!
 
Ich nahm mich also der Sache an und recherchierte einmal für Sie direkt dort, wo so etwas herkommt und wo man sich konkret und auch rechtlich damit beschäftigt.
 
Nämlich direkt in den zuständigen politischen Ebenen.
 
Hier schrieb ich diese über meine journalistische Recherchearbeit an und bekam bereits am selben Tag von verschiedenen Seiten sehr konkrete Informationen.
 
Auch hier nochmals meinen herzlichen Dank für die schnelle Reaktionen und Rückantworten aus den verschiedenen politischen Ebenen!
 
Natürlich gibt es bei einem solchen Thema, welches sehr weitreichende Auswirkungen hätte, sollte Derartiges eingeführt werden, eine Vielfalt von rechtlichen wie emotionalen Bedenken und zudem große Sorgen bei der Bevölkerung ob der Auswirkungen.
 
Bleiben wir also einfach einmal bei den faktischen und realen Grundlagen zum Thema, denn ich denke, damit ist diese Thema zunächst als emotional „angstfrei“ zu behandeln!
Allerdings und hier kommt man zudem nicht umhin festzustellen, dass dieser Gesetzesentwurf der SPD und der Bündnis 90 / Die Grünen, als ein ganz klares Absichtsmoment über deren wirklicher Haltungen zu bezeichnen sind.

Zur Sache selbst:

Unbestritten dabei ist auf jeden Fall, dass die SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion der Piraten bereits im letzten Jahr (10.11.2016) diesen Gesetzesentwurf im Landtag in NRW eingebracht haben. (Drucksache 16/13314 -Neudruck)
 

Bisheriger Ablauf:

1. Lesung Plenarbeschlussprotokoll 16/127 10.11.2016 S.2
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1535 24.11.2016 59.HPA S.1-5, 11-12
 
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1540 25.11.2016 139.AKo S.1-4, 29-34
 
Beschlussempfehlung und Bericht HPA Drucksache 16/14275
16.02.2017 3 S.
 
Gesetz noch in Beratung
 
 
Die CDU und die FDP stimmten der Gesetzesvorlage dieser vorstehend genannten Parteien nicht zu. Brachten zudem ihre massiven rechtlichen Bedenken zu dem Gesetzesvorschlag der SPD und dem Bundnis 90 / Die Grünen ein!
 
Sollten also dann real die SPD und die Partei der Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion der Piraten eine solche Änderung der grundgesetzlichen Grundlagen herbeiführen wollen (auch wenn dies nur für NRW Geltung haben sollte) dann wäre hierzu eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat und im Bundestag notwendig.
 

Allerdings ist davon auszugehen, dass dies an den Stimmen der Union bereits im Bundestag scheitern wird!

Unabhängig davon ist mit diesem Entwurf der Rot-Grünen Regierung in NRW im Grundsatz klar, wohin die Reise beider Parteien, vor und nach der Bundestagswahl dann auch bundesweit grundsätzlich gehen wird!
 
Entscheiden Sie selbst, ob diese Haltungen dieser beiden Parteien, der SPD und dem Bündnis 90 / Die Grünen dem entspricht, was Sie sich von einer deutschen Regierung für Land und Leute in der Zukunft nach der Bundestagswahl im September 2017 wünschen würden.
 
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

 

Anmerkung:

Dieser Artikel ging mit Erscheinen direkt an die gesamte deutsche Politik, Bundestag und die Parteien, die EU Regierungschefs und an die Botschaften, sowie an die Presse und die Medien in der Breite.

 
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2 Gedanken zu „Vorstoß der SPD / Bündnis 90/Die Grünen: Wahlrecht für nicht EU-Ausländer/Innen“

  1. Wichtige, ergänzende rechtliche Hinweise zum Thema NRW „Beschlussfassung und Bericht“ aus NRW zum Thema:

    Sicher lohnt es sich von jedweden Parteimitgliedern (In der ablehnenden Haltung CDU / FDP), speziell jedoch von der SPD und den Grünen sowie den Piraten (Befürworter dieser Thematik im Hauptartikel in NRW) beachtet zu werden.

    Der Ordnung halber, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei meinen Ausführungen explizit um Hinweise handelt und nicht um eine Rechtsberatung!

    „Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Nach Art. 20 GG ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt.

    Dieser Grundsatz gilt über Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG auch für die Länder und Kommunen. Das Grundgesetz schließt damit die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 83, 37, 59 ff.).

    Damit wäre die Einführung eines Wahlrechts in NRW für Ausländerwohl verfassungswidrig. Ausnahmen kann es höchstens auf kommunaler Ebene für EU-Bürger geben“

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