Ergänzende Hinweise zum Thema NRW

Lesedauer 2 Min. „Beschlussfassung und Bericht“ aus NRW“ (Siehe hierzu mein Artikel vom 23.02.2017)   Hinweis: „Das Wahlrecht, mit dem das Volk die Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Nach Art. 20 GG ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt.   Dieser Grundsatz gilt über Art. 28 … Ergänzende Hinweise zum Thema NRW weiterlesen