Augenwischerei in Sachen einer „britischen B.1.1.7. Mutation“ und deren Gefährlichkeit!

Lesedauer 5 Min.

Befassen wir uns heute einmal aus Laborsicht mit der Virusmutation B.1.1.7 und damit, ob diese Mutation wirklich so brandgefährlich ist, wie regierungsseitig behauptet wird!

Ich entschuldige mich bereits zu Beginn des Artikels für die schwere Thematik und Komplexität, jedoch ist dies gerade bei dem nun in der nächsten Woche anstehenden Treffen der Länderchefs mit der Kanzlerin und deren massives Bestreben das IfSG erneut ändern zu wollen, um mehr „Macht „ zu bekommen, unabdingbar notwendig.
 
Notwendig deshalb, da man der Gesamtheit in Deutschland buchstäblich „Sand“ in die Augen streut und hier eine grobe „Augenwischerei“ vornimmt, die man nur noch als eine „politische Vorsatzhandlung „ bewerten kann!

Im Grundsatz ist es unfassbar, was sich in einem sogenannten kultivierten und vermeintlich politisch intelligenten Deutschland der Nachkriegszeit abspielt!

Es kann nicht angehen, dass einem gesamten Deutschland weiterhin unter dem Faktor einer kruden „Augenwischerei“ über die deutsche Regierung inszeniert, hier speziell einer Kanzlerin Merkel, eines BGM Spahn und deren medialen „Einpeitscher“ Lauterbach weiterhin buchstäblich Sand in die Augen gestreut wird.
 
Damit im Ergebnis eine gesamte Gesellschaft und aber auch die Wirtschaft von diesen buchstäblich wie Hunde an der Leine und vor allem auf unabsehbare Zeit, durch den Ring geführt werden.
 
Sehr gefährlicher Sand in die Augen aller, was im Ergebnis nicht nur und schon lange den deutschen Rechtsstaat massiv torpedierte, sondern die gesamten Sozial- und Wirtschaftskreisläufe uwm. auf unabsehbare Zeit und mit unabsehbaren Folgen in den Worst Case führten.

SARS-COV-B.1.1.7., dient seit vielen Wochen aufgebaut nun als aktuelles, regierungsseitges Alibi, ein gesamtes Land systemisch weiterhin unter Druck zu setzen, zu erpressen und hierüber in ein Richtung „Staatsratsführung“ unter einer A. Merkel umzuerziehen!

Seit nunmehr Wochen will die deutsche Regierung und hier insbesondere eine deutsche Kanzlerin Merkel, ein MP Söder, ein BGM Spahn, sowie allerlei Medien den Menschen im Land, aber auch der eigenen politischen Landschaft buchstäblich „verkaufen“, dass die C-19 Variante aus England, die britische SARS –COV Mutation B.1.1.7., ein überaus gefährliches Momentum für alle Menschen im Land darstellen würde.

Regierungsseitig Angst- und Druckaufbau, in Kombination mit dem Aufweichen von bisherigen sozialen, wie wirtschaftlichen, geschlossenen Strukturen, sind lehrbuchseitige „Sozialistische Umerziehungsmethoden“

Hierüber abgeleitet, der Bevölkerung weiterhin ihre angestammten Rechte zu entziehen, die Wirtschaft zu kontrollieren, diesen gar zu drohen und insgesamt zu bevormunden und sie gleichwohl damit zu einer völlig sinnfreien kollektiven Impfung unter dem Aspekt „Ängste und Druck“ zu bewegen.
 
Nun wer sich impfen lassen will, kann dies natürlich gerne und jederzeit tun, doch nicht unter den dubiosen regierungsseitigen Ansätzen und unter Freiheits- und Bewegungsentzug einer unlauteren Bevormundung seitens des Staates!
 
Zeit zu erwachen, denn die Realitäten in Sachen SARS-COV und hier gleich auch im Thema der staatlichen und medialen Panikmache, um die sogenannte „-britische Virusmutation- B.1.1.7.“ sieht gänzlich anders aus als täglich in den Medien, von der Regierung, vom RKI und von mittlerweile vielen unwissenden, systemkonformen –ängstlichen -Menschen kolportiert wird.
 
In der Anlage / Quelle beigefügt, erhalten sie nun einen interessanten Bericht über echte Labor Ergebnisse, zu der SARS-COV Variante B.1.1.7. ! „Bericht zu Virusvarianten von SARS-CoV-2 in Deutschland, insbesondere zur Variant of Concern (VOC) B.1.1.7.
Der Bericht basiert auf Daten aus (i) einer ad-hoc-Erhebung von Laboren unter Verwendung des TIB MOLBIOL-Assays, (ii) Daten aus der Gesamtgenom-Sequenzierung, sowie (iii) Daten aus dem Meldesystem gemäß IfSG. Berichtsdatum: 05.02.2021.

1. Auszug hieraus:

„Abfrage zu Mutationsnachweisen an Universitätslaboren zur Nachweisrate von VOC B1.1.7 und B.1.351 durch das Konsiliarlabor für Corona Viren an der Charité Durch das Konsiliarlabor für Coronaviren wurde im Rahmen einer Abfrage in Kalenderwoche 04/2021 die Nachweisrate von B.1.1.7. und B.1.351-Varianten an Universitätskliniken erhoben.
 
In 1.130 positiven Proben, die aus dem Dezember 2020 nachgetestet wurden, war nur eine einzige Probe positiv.
 
Nach dem Jahreswechsel bis zur dritten Kalenderwoche 2021 wurden 1.964 positive Proben nachgetestet, dabei wurde in 37 Proben (1,9%) die VOC B.1.1.7 und in 8 Proben (0,4%) die VOC B.1.351 detektiert“
 
Man beachte allerdings auch, dass bereits seit September 2020 mit Schwerpunkt im Süden und Südosten die SARS-COV Variante B.1.1.7. zum öffentlichen Ansatz bekannt ist! (Zeitfaktor und Ausbreitungsumfang beachten)

2. Auszug hieraus:

Fünf Laborverbünde führten insgesamt 481.912 SARS-CoV-2-PCR-Testungen von Proben aus dem Zeitraum 22. bis 29.01.2021 durch. Davon wurden 49.962 Teste positiv befundet (Positivquote 10,3%).
 
Von diesen Positivtesten wurden in einem nachfolgenden Schritt 34.442 Proben mit den genannten Punktmutations-Assays weiter untersucht. Die Nachtestung fand in 26 Laboren statt.
 
Die Auswahl der Proben in den Laboren fand innerhalb des jeweiligen Laborverbundes statt, also möglichst bundesweit. Abbildung 1 (siehe hierzu Q*1) zeigt u.a. die Verteilung der Labore, die an der Erhebung teilgenommen haben (rot markiert).
 
Im Rahmen der Nachtestung waren 30.928 der 34.442 Teste auswertbar, bei 3.514 Tests war kein Ergebnis messbar (i.d.R. bedingt durch eine zu geringe Viruslast der Ausgangsprobe).
 
In 1.797 dieser 30.928 Proben (5,8%) wurde neben der N501Y-Mutation auch die Delation delH69/V70 detektiert, was einen starken Hinweis auf das Vorliegen der VOC B.1.1.7 liefert. In 336 zusätzlichen, also insgesamt in 2.133 der 30.928 auswertbaren Proben, wurde die N501Y-Mutation detektiert.

Achtung deren Schlussfolgerungen!

„Aus dem Vorhandensein dieser Mutation allein lässt sich nicht zwingend auf das Vorliegen einer VOC schließen, wenngleich es zum deutlichen Verdacht Anlass gibt, der eine Indikation zur Sequenzierung darstellt“

Achtung deren Schlussfolgerungen!

„Der Anteil aller Proben mit der N501Y-Mutation entspricht 6,9% der auswertbaren, nachgetesteten Positivproben“! (siehe die geringen Zahlenwerte insgesamt getestet 481.912 SARS-CoV-2-PCR-Testungen, siehe vorstehend unter „2. Auszug“)

Zusammengefasst:

Von 481.912 Testungen waren gerade einmal 49.962 positiv (10,3%). Von diesen positiven Testungen wurden dann im 2. Schritt 34.442 weiter getestet. Davon waren dann gerade einmal 30.929 Testungen brauchbar. Aus diesen wiederum 30.929 Testungen, wurden im 3. Schritt bei lediglich 1.797 Proben eine Mutation (IH69/V70 und N501Y) erkannt. 
 
In 336 zusätzlichen, also dann insgesamt in 2.133 der 30.928 auswertbaren Proben, wurde die N501Y-Mutation detektiert, was einen „starken Hinweis“ (man beachte gerade eine solche Formulierung im Bericht) auf das Vorliegen der VOC B.1.1.7. (britische Variante) gibt.
 
Bedeutet, von 481.912 Testungen waren gerade einmal in 2.133 Fällen „starke Hinweise“ auf eine VOC B.1.1.7 Variante (britische Variante) enthalten. Man beachte lediglich „starke Hinweise „ und mehr nicht!

Wie verbreitet und dramatisch ist die Mutationsvariante B 1.1.7 also nun wirklich?

Prozentual bedeutet dies dann faktisch und im Ergebnis zum Thema der „britischen Variante B.1.1.7.“, von 481.912 Proben zu 2.133 Hinweisen lediglich eine geringe Quote von 0,44 %!
 
Auf ein Deutschland mit ca. 82 Mio. Menschen hochgerechnet über die bisher gesteteten 481.912 Personen, wäre dies im Ergebnis eine Quote von 0,00258%!
 
Nun wird allerdings gerade diese Variante B.1.1.7. in einem absurden politischen Rahmen und in den hier verwandten Argumentationsschienen einer deutschen Regierung sehr fragwürdig verwendet, um deren systemische Rahmendaten zur Machtzentralisierung um eine keleine Gruppe unter der Führung einer Kanzlerin A. Merkel umzusetzen!
 
Diese angestrebte und vor allem seit März 2020 systemisch unterlegte Erlangung der Machtkonzentration einer deutschen Regierung, unter der Verwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), was vor allem auf Basis der insgesamten Realfakten abstrus ist, ist nun zu beenden!
 
Beenden wir diese und seit Monaten laufenden regierungsseitigen / politischen Handlungsabläufe und Freibriefe nicht umgehend, dann sollten sie sich als Leser in der systemischen Argumentations- und handlungsweise der Merkelregierung fragen, wann sollte es denn dann überhaupt vorbei sein? 

Denn nach regierungsseitigem klar sichtbaren, politischen / argumentativen und stringenten Vorgehen, wird mit C-19 , B.1.1.7. oder mit welcher kruden Mutation auch immer, noch lange kein Ende sein!

Inzidenz hin oder her, denn diese Bewertungsgröße schafft sich selbst und steht zudem nicht im Kontext einer realen Basis und ist auch nur ein Momentum, was als regierungsseitiges Alibi herangezogen wird, um den bisherigen angestrebten und durchgeführen Regierungskurs aufrecht zu erhalten.

Ein SARS-COV oder ein SARS-COV-B.1.1.7 Virus sind keine Killerviren!

Es sind lediglich Viren mit grippeähnlichen Verläufen, die allerdings diese gesamten bisherigen regierungsseitg  angestrebten und angeeigneten Machtkonzentration und die damit verbundenen gesamten kruden Lock Down Handlungen und Varianten nicht im Ansatz rechtfertigen.
 
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Quellen:

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Ein Gedanke zu „Augenwischerei in Sachen einer „britischen B.1.1.7. Mutation“ und deren Gefährlichkeit!“

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