Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerden vom heutigen Tag

Lesedauer 2 Min.

Vorab eine der Begründungen der Richter!

„Sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind bereits für sich genommen überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Gesetzeszwecke. Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst.“
 

Und eine weitere gerichtliche Begründung!

„Die Annahmen des Gesetzgebers über die Eignung der Kontaktbeschränkungen beruhten auf tragfähigen Grundlagen“ – RKI und ‚sachkundige Dritte‘ (Sachverständige in Bundestagsausschüssen und ‚mehrere wissenschaftliche Fachgesellschaften‘).

Ein kurzer Kommentar hierzu!

Liest man sich diese richterlichen Begründungen einmal genauer durch, dann wird sichtbar, dass das Verfassungsgericht, einem in der Spitze mündenden, politischen System den Vorrang vor der Persönlichkeit und den Rechten eines jeden Bürgers gegeben hat.
 
Und natürlich hat das Gericht die Hoheit darüber zu befinden, welche Beweismittel es heranzieht. Doch bereits an dieser Stelle stellt sich mir die Frage, ob die Grundlagen der Entscheidungsfindung auf der Basis der RKI – Werte oder eines Prof. Drosten defacto, als umfassend bewertet werden können?
 
Über die Begründung der Richter konstatiert, würde dies dann voraussetzen, dass das Gesundheitssystem intakt wäre, welches in einem Deutschland in Sachen Gesundheitssystem / Hospitäler, Tarifverträge in der Pflege, Intensivbettenanzahl, sowie einem Kostenmanagement, vorhanden ist!
 
Doch Deutschland hat ein Gesundheitssystem, das jahrelang lediglich auf eine geldwerte Effizienz (zu Gunsten der Betreiber und zu Lasten der Bevölkerung, des Personals) getrimmt wurde und nicht auf echten Bedarfsfaktoren aufgestellt wurde und ist.
 
Realitätsbezogen und genau dies wird über einen vermeintlichen Virus sichtbar, gehörte auch und gerade auf Basis der bekannten Zahlen je Jahr, über eine Vorhaltung von Personal und Equipment dies schon längst gemacht.
 
Leider versagten hierbei offensichtlich das gesamte System und deren Verantwortungsträger, die Politik!
 
Eine bezeichnende Ausführung des Verfassungsgerichts, welche ich und ganz unabhängig der juristischen Ableitungen / Bewertungen über deren Basisannahmen negativ bewerte.
 
Denn gesellschaftlich, ist dieses Urteil auf der Basis der Erfahrungen der letzten 1,5 Jahre ein Alptraum und man versäumte es nun, ein die Menschen / die Bürger / die erste Instanz einer Demokratie, schützendes Urteil zu sprechen.

Man hat mit diesem Urteil einem freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Deutschland keinen Gefallen getan!

Ich bewerte dieses Urteil gerade in der heutigen Situation als gesamtstaatlich brandgefährlich und auf den Grundlagen der realen politischen, wie aber auch der zuständigen institutionellen Handlungen der letzten 1,5 Jahre, als einen ideologischen Türöffner für die politischen Ausrichtungen und Strömungsrichtungen und dies unter einem Aspekt einer wie auch immer gearteten vermeintlichen „politisch ausgerufenen gesundheitsrelevanten Grundlage“
 
Schlussendlich hat man einem Deutschland und damit der Demokratie mit dem Urteil heute keinen Gefallen getan und gleichwohl damit den Rechten der Menschen / den Bürgern eine klare Absage erteilt.
 
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
 
 

 

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