Klagepaten zur Maske / gesetzliche Unfallversicherung

Diese Woche haben der Fabian Ramseier für das Expertenteam, ein Biologe aus der Schweiz, Professor Dr. Martin Schwab, ein Rechtswissenschaftler und Ralf Ludwig, eine Pressekonferenz gemacht und haben präsentiert, dass die Masken, alle Masken, alle Community Masken ein Problem haben, nämlich das Problem des Atemwiderstands.

Weil es Atemwiderstandsprobleme gibt, kann man beim Atmen durch solch eine Maske eben nicht normal atmen wie das normalerweise üblich ist, deshalb besteht ein Atemwiderstand und genau deswegen gibt es europäische Arbeitsschutzrichtlinien die besagen was man machen muss, wenn der Arbeitgeber eine Maske anordnet. Das gleiche gilt auch für Schulen.

Nach dem 21. Sozialgesetzbuch §7 ist geregelt, dass die Regeln der Unfallversicherungen auch für Schulen gelten. Also für unsere Schulen gelten, für unsere Kinder, wie für Arbeitnehmer gilt das Gleiche.

Diese Masken haben einen erhöhten Atemwiderstand und wenn es einen Atemwiderstand gibt, gibt es zwingend Tragevorschriften, das heißt, keine Maske die es in Deutschland gibt, darf länger als zwei Stunden getragen werden. Nach zwei Stunden muss sie zwingend abgenommen werden und es muss mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden.

Die deutsche Unfallversicherung hat lange rumgeeiert und jetzt hat die deutsche Unfallversicherung ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie genau das bestätigt. Die Deutsche Unfallversicherung empfiehlt bei den Community Masken wenigstens nach 2 Stunden die Maske abzunehmen und eine halbe Stunde durch zu atmen, was wir jetzt seit Wochen bei unseren Kindern nicht hatten, was wir bei Arbeitnehmern nicht hatten.

Übrigens die Polizisten, die auf einer Demo sind hatten das auch nicht, das heißt, es wird seit Wochen gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen und die gesetzliche deutsche Unfallversicherung hat das jetzt bestätigt.

Messungen haben bestätigt, dass die Community Masken teilweise noch schärfer und härter im Atemwiderstand sind als FFP3 Masken. Das heißt es müsste zwingend eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Juristisch bedeutet das, dass wenn man eine Atemschutzmaske trägt, der Arbeitgeber, der Schulleiter oder Lehrer jedem Schüler eine ärztliche Untersuchung anbieten muss. Ohne ärztliche Untersuchung darf eine solche Maske nicht getragen werden.

Die Deutsche Unfallversicherung bestätigt nun diese juristische Basis. Das bedeutet ab Montag, weil es von der gesetzlichen deutschen Unfallversicherung kommt, jeder Schulleiter, jeder Lehrer, jeder Arbeitgeber haftet automatsch persönlich, wenn etwas passiert mit der Maske, weil die gesetzliche Unfallversicherung das jetzt klar gemacht hat.

Damit haben wir eine Durchgriffshaftung an denjenigen, der das Tragen einer Maske als Betriebsleiter, als Schulleiter, als Lehrer und so weiter anweist .

Bisher haben das nur wir, die Verschwörungstheoretiker das gesagt, da war das denen relativ egal, aber jetzt hat das die gesetzliche deutsche Unfallversicherung bestätigt und damit haben wir einen Haftungstatbestand.

Es haben schon etliche Schulleiter angekündigt, dass sie ab Montag keine Masken mehr in ihren Schulen zulassen werden.

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