Warum die Übertragung zentraler Hoheitsrechte an die EU ein Verfassungsbruch ist – und ein Verrat an den Bürgern
Autor: Thomas H. Stütz
Chief Global Strategist
Geopolitical Economy & Geopolitical Science
Berlin / Brüssel, Juni 2025
Executive Summary
Die EU-Integration in ihrer derzeitigen Form stellt einen massiven Eingriff in die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands dar. Souveränitätsrechte wie Steuerhoheit, Migration und Sicherheit wurden ohne Volksmandat übertragen.
Diese Analyse legt offen, dass kein gewählter Repräsentant befugt ist, diesen Weg weiter zu beschreiten.
Der demokratische Rechtsstaat erfordert die Rückverlagerung zentraler Kompetenzen auf nationalstaatliche Ebene. Ein entschlossener Kurswechsel ist überfällig – im Namen der Volkssouveränität und der Verfassungstreue.
Einleitung – Demokratie als Kulisse, Souveränität als Täuschung
Europa spricht von Demokratie – doch was wir erleben, ist ihr Gegenteil in eleganter Verpackung. Hinter den wohlformulierten Reden über Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Souveränität läuft seit Jahren ein Prozess, der genau diese Grundprinzipien systematisch aushebelt: Schritt für Schritt, Vertrag für Vertrag, ohne echte Legitimation, aber mit kalkulierter Irreversibilität.
Im Namen eines europäischen Fortschritts werden zentrale Hoheitsrechte – von Steuerpolitik über Migrationskontrolle bis hin zur Militär- und Agrarhoheit – nicht im demokratischen Diskurs verhandelt, sondern in supranationalen Gremien verlagert, deren demokratische Substanz gegen null tendiert.
Die politisch Verantwortlichen inszenieren das als europäischen Schulterschluss – doch faktisch handelt es sich um eine kontrollierte Ausschaltung nationaler Selbstbestimmung.
Was als Fortschritt etikettiert wird, ist in Wahrheit ein institutionalisierter Verfassungsbruch – ein leiser, technokratischer Putsch gegen das Fundament des Nationalstaats. Kein Schuss, kein Drama – nur ein schleichender Verlust von Kontrolle.
Und wer genau hinsieht, erkennt: Wir leben längst in einem System, das seine demokratische Fassade bewahrt – während seine Entscheidungszentren sich den Bürgern systematisch entziehen.
Eine Demokratie ohne Volk. Eine Legitimation ohne Kontrolle. Eine Union ohne Verfassungsbindung.
Der Pakt zwischen Macht und Verantwortung – aufgekündigt. Still, aber folgenreich.
Die kardinalen Souveränitätsrechte – und warum ihre Abgabe verfassungswidrig ist
Steuern, Migration, Militär, Finanzen, Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, Medienregulierung – all diese Felder gehören zum Kernbestand staatlicher Souveränität. In nahezu allen dieser Bereiche wurden Kompetenzen auf die EU übertragen – direkt oder indirekt über Mechanismen wie EU-Verordnungen, Richtlinien, Notifizierungsverfahren, Haushaltskontrolle oder „Soft Law“-Initiativen mit faktischer Bindungswirkung.
Doch: Kein Parlament eines Mitgliedsstaates – auch nicht der Bundestag – hat je in einer offenen, rechtsstaatlich kontrollierten Abstimmung das Mandat erteilt, diese Hoheitsrechte dauerhaft an ein Organ ohne volle demokratische Legitimation zu übertragen.
Verfassungsrechtlicher Kernbruch:
Artikel 20 Abs. 2 GG (Deutschland): „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Artikel 23 GG erlaubt nur eine europäische Zusammenarbeit im Rahmen der Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Subsidiarität.
Eine strukturelle Entkernung staatlicher Souveränität ist damit nicht gedeckt.
Die politische Klasse als Vollstrecker eines Systembruchs
Die Abgabe von Souveränitätsrechten an die EU geschieht nicht durch demokratische Revolution, sondern durch politischen Opportunismus: Nationale Regierungen – meist getrieben von machttechnischem Kalkül, Brüsseler Karriereambitionen oder ideologischer Konvergenz – verschieben schrittweise die Entscheidungsgewalt auf EU-Ebene.
Dies geschieht über:
- Vereinbarungen im Rat der EU (z. B. „Einstimmige Willensbildung“ – obwohl faktisch Zwang zur Zustimmung besteht)
- Delegationsakte und Richtlinien ohne nationale Debatten
- Nicht gewählte Kommissionsstrukturen, die Gesetzesinitiativen monopolisieren
- Haushaltsrahmen mit de facto Enteignungswirkung nationaler Parlamente
Diese Praxis ist nicht demokratisch legitimiert – sondern verschleiert. Die Bürger erhalten das Bild von Mitbestimmung, während die Entscheidungsmacht längst ausgelagert ist.
Das politische Personal wird damit zum Vollstrecker eines stillen Kompetenzputsches, während es gleichzeitig vorgibt, im Namen nationaler Demokratie zu handeln.
Der Souverän wird entmündigt – im Namen Europas
Das perfide Paradox: Je mehr Macht an Brüssel übertragen wird, desto mehr wird Demokratie beschworen. „Europa“ wird zum sakralen Projekt verklärt – wer Kritik übt, gilt als „Anti-Europäer“, als Populist, als Spalter.
Doch:
Kritik an der EU ist nicht Kritik an Europa – sondern Verteidigung des demokratischen Rechtsstaats.
Die Realität zeigt:
- Nationale Wahlen haben immer weniger Einfluss auf reale Machtprozesse
- Grundlegende Politiken (z. B. Migrationsquoten, Glyphosat, Finanztransfers, Klimanormen) werden nicht im nationalen Diskurs, sondern im transnationalen Schattenverfahren entschieden
- Selbst Verfassungsgerichte werden durch europäische Gerichtsbarkeit zunehmend ausgehebelt
Die Folge:
Der Souverän – also der Bürger – wird systematisch entrechtet, und das unter dem Banner der Demokratie.
Die EU als nichtdemokratisches Gebilde – strukturelle Analyse
Die EU ist kein Bundesstaat, kein Staatenbund und kein vollwertiges Parlamentssystem. Sie ist ein hybrides, strukturell intransparentes Machtgebilde mit folgenden Demokratiedefiziten:
- Kein Initiativrecht des EU-Parlaments (nur die Kommission darf Gesetzesvorschläge machen)
- Keine direkt demokratische Exekutive
- Unkontrollierte Einflussnahme durch Lobby-Netzwerke, Think Tanks, NGOs, Kanzleibindungen
- Entscheidungslogik nach technokratischer Interessenbündelung statt öffentlicher Rechenschaft
Daher ist die EU in ihrer heutigen Struktur kein legitimer Ersatz für demokratische Entscheidungsräume auf nationaler Ebene. Wer diese Rechte dennoch überträgt, begeht nicht Integration – sondern verfassungswidrige Entmachtung.
Politische Täuschung als Systemmechanismus
Die Bürger werden systematisch in dem Glauben gehalten, ihre Stimme hätte auf nationaler Ebene noch Wirkung. Doch das Entscheidende wird längst woanders geregelt – z. B. durch:
- Stille Trilog-Verhandlungen
- Nicht öffentlich tagende Gremien (z. B. COREPER – „Ausschuss der Ständigen Vertreter“ (frz.: Comité des Représentants Permanents))
- EU-Diplomatie ohne demokratische Rückbindung
- Standardisierung über „Green Deals“, Normenkontrollrat, WHO-Vorgaben u. a.
Was wie eine europäische Harmonisierung aussieht, ist oft nur: Entmündigung durch Komplexität. Der Bürger versteht die Prozesse nicht – und genau darauf ist das System gebaut.
Fazit: Die Rückeroberung der Demokratie beginnt mit der Wahrheit
Wer heute von „europäischen Werten“ spricht, muss den Mut haben, auch die Wahrheit über ihre institutionelle Entkernung zu sagen. Die EU hat sich von einem Kooperationsmodell zu einem strukturellen Demokratieproblem entwickelt – nicht wegen Europa, sondern wegen der politischen Klasse, die nationale Verfassungsrechte preisgibt, ohne es dem Volk zu sagen.
Die Lösung ist nicht EU-Austritt. Die Lösung ist die Verfassungsrückbindung.
- Rückverlagerung zentraler Hoheitsrechte
- Rechenschaftspflicht für nationale Abgaben an EU-Organe
- Verfassungsgerichte als letzte Verteidiger gegen Entdemokratisierung
- Eine informierte Öffentlichkeit, die nicht länger toleriert, dass im Namen Europas Demokratie ausgehebelt wird
Demokratie beginnt nicht mit Zustimmung – sondern mit Souveränität. Und die ist nicht delegierbar – weder nach Brüssel noch an eine politische Kaste, die sich ihrer Verantwortung entzieht.
Verletzung fundamentaler Schutzpflichten – ein möglicher Verstoß gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das kollektive Existenzrecht
Die systematische Übertragung zentraler Hoheitsrechte an die Europäische Union – ohne verfassungsrechtlich gebotene Rückbindung, ohne direkte Zustimmung des Volkes und ohne wirksame Rückholoption – bedeutet mehr als nur eine politische Fehlentscheidung.
Sie ist Ausdruck eines strukturellen Machtentzugs gegenüber dem Souverän – mit potenziell verfassungswidriger und menschenrechtlich relevanter Dimension.
Dabei geht es nicht nur um juristische Grauzonen, sondern um das mögliche Überschreiten einer klaren roten Linie: Wann wird die politische Selbstentmachtung zum systemischen Akt gegen die eigene Bevölkerung?
Juristische Tiefenstruktur: Schutzpflichtverletzung durch Souveränitätsabgabe
Die deutsche Verfassung (Grundgesetz) verpflichtet den Staat nicht nur zur Gestaltung von Politik im Namen des Volkes – sondern auch zur aktiven Wahrung der unantastbaren Würde des Menschen (Art. 1 GG) und der Staatsstrukturprinzipien (Art. 20 GG). Dazu zählt insbesondere:
- das Demokratieprinzip
- das Rechtsstaatsprinzip
- das Sozialstaatsprinzip
- die Bundesstaatlichkeit
- das Gebot der Volkssouveränität
Durch die unkontrollierte, irreversible Übertragung von Steuer-, Migrations-, Sicherheits-, Agrar- und Finanzhoheit auf ein supranationales Gebilde ohne demokratische Tiefenstruktur wird nicht nur die verfassungsrechtliche Architektur ausgehöhlt – es entsteht der Verdacht einer strukturellen Schutzpflichtverletzung gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Verletzte Normen im Überblick:
- 1 Abs. 1 GG: Menschenwürde als unantastbare Schutzposition gegen objektivierende Systemsteuerung
- 20 Abs. 1–4 GG: Demokratie- und Widerstandsrecht bei versuchter Beseitigung der Ordnung
- 79 Abs. 3 GG: Ewigkeitsklausel – Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus sind nicht abänderbar
Internationale Parallele: Wann wird strukturelles Handeln zur systemischen Gewalt?
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 7) definiert „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ als bestimmte Taten, „wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen werden“, unter anderem durch:
- Verfolgung aufgrund politischer Zugehörigkeit oder Überzeugung
- Andere unmenschliche Handlungen, die absichtlich großes Leid oder ernsthafte Verletzungen fundamentaler Rechte verursachen
Übertragen auf die EU-Politik einzelner Mitgliedsstaaten ergibt sich:
Wenn staatliche Institutionen systematisch gegen die Interessen, die Identität, die wirtschaftliche Grundlage und die politische Selbstbestimmung des eigenen Volkes handeln, könnte das unter bestimmten Voraussetzungen als strukturelle Form von politischer Verfolgung oder Entrechtung gedeutet werden.
Diese Interpretation ist juristisch umstritten – aber strategisch brisant. Denn sie öffnet den Raum für:
- völkerrechtliche Haftungsfragen gegen politische Entscheidungsträger
- zukünftige rechtliche Aufarbeitung einer „Entnationalisierung gegen den Willen der Völker“
- moralisch-juristische Rückforderung demokratischer Selbstbestimmung durch die Bürger selbst
Politische Täuschung und Verantwortung – nicht nur ein moralischer, sondern ein strafrechtlich relevanter Vorwurf?
Wenn Bürger in den Wahlprogrammen nationaler Parteien demokratische Selbstbestimmung, Haushaltsautonomie, Migrationssteuerung und Sicherheitsgarantie versprochen bekommen – de facto aber genau diese Rechte durch Brüssel Politik entzogen werden –, liegt eine systemische Irreführung vor.
Diese geht weit über politische Rhetorik hinaus:
Sie kann als vorsätzliche Täuschung mit gravierenden rechtsstaatlichen Konsequenzen gewertet werden – bis hin zur Frage, ob damit demokratische Legitimation gezielt umgangen wurde, um intransparente Machtinteressen durchzusetzen.
Konklusion:
Die Abgabe von Souveränität ohne Rückbindung ist kein politisches Detail – sie kann eine völkerrechtlich relevante Handlung gegen das eigene Volk sein
Die fortlaufende, stillschweigende Entmachtung nationaler Demokratien durch EU-Integration ohne Rückbindung an das Staatsvolk ist nicht bloß integrationspolitisch fragwürdig – sie ist möglicherweise ein aktiver Verfassungsbruch mit menschenrechtlichen Implikationen.
Wer ohne Mandat Rechte abtritt, die das Volk als unteilbare Grundlage seiner politischen Existenz versteht – der handelt nicht im Rahmen seiner Kompetenzen, sondern gegen den Grundauftrag der demokratischen Repräsentation.
Die Bürger werden damit:
- wirtschaftlich entrechtet (z. B. durch EU-Verschuldung, Verlust der Steuerautonomie)
- kulturell entkoppelt (z. B. durch migrationspolitische Entscheidungen ohne Rückkopplung)
- sicherheitspolitisch entmachtet (z. B. durch ausländisch gesteuerte Truppenpolitik oder Waffenexporte)
- demokratisch entmündigt (z. B. durch irreversible EU-Mechanismen ohne Volksabstimmungen)
Schlussfolgerung:
Das Primat des Volkes ist nicht übertragbar.
Und wo es dennoch abgetreten wird, beginnt nicht mehr europäische Integration – sondern staatlich betriebene Entrechtung.
Die Aufarbeitung dieser Entwicklung steht noch aus. Aber sie wird kommen. Denn kein System überlebt dauerhaft auf der Lüge, es sei demokratisch – wenn es in Wahrheit seine Völker systematisch ausmanövriert.
Schlussfazit & strategischer Appell – Die Rückbindung an das Volk ist alternativlos
Diese Analyse legt keinen Diskussionsbeitrag vor – sie dokumentiert einen Bruch. Denn was sich als EU-Integration tarnt, ist in seiner derzeitigen Ausprägung ein tiefgreifender Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland – betrieben von jenen, die sich eigentlich ihrem Schutz verpflichtet haben: Regierungsvertreter, Parteifunktionäre, Europa-Delegierte.
Es geht nicht um Nuancen.
Es geht um die Grundfrage jeder Demokratie: Handeln unsere Vertreter noch im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Mandats – oder haben sie längst die Schwelle überschritten, hinter der Verantwortung nur noch simuliert wird?
Denn wer Souveränitätsrechte auslagert, ohne Rückbindung an das Volk, wer Entscheidungen in Gremien trifft, die keiner Kontrolle durch die Bürger unterliegen, der ist nicht Repräsentant – sondern Akteur eines Systemumbaus ohne Legitimation.
Das Mandat endet dort, wo der Verfassungsrahmen gebrochen wird. Und dieser Punkt ist – bei nüchterner Betrachtung – längst überschritten.
Unmissverständliche Konsequenz:
Kein politischer Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland ist nach heutiger Verfassungslage berechtigt, das EU-Gebilde in seiner derzeitigen Struktur weiterhin zu bedienen, zu verteidigen oder sich an dessen Entscheidungen zu binden – sofern dadurch elementare Souveränitätsrechte an ein nicht demokratisches Organ übertragen oder verteidigt werden.
Die Pflicht jedes Amtsträgers ist eindeutig – sie ergibt sich aus:
- Artikel 20 GG: Schutz der demokratischen Ordnung
- Artikel 1 GG: Schutz der Würde des Staatsvolks
- Amts- und Eidverpflichtung gegenüber dem Grundgesetz
Wer diese Pflicht ignoriert, begeht – zumindest in verfassungsrechtlicher Perspektive – einen Treuebruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
Handlungspflicht:
- Sofortiger Stopp jeder weiteren Kompetenzabgabe an EU-Organe ohne explizites Mandat durch Volksabstimmung
- Initiierung einer parlamentarischen Gesamtevaluierung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der bisherigen EU-Verstrickungen
- Rückverlagerung zentraler politischer Steuerungsfelder (Steuern, Migration, Verteidigung, Haushaltsrecht) auf nationalstaatliche Ebene
- Einsetzung eines interdisziplinären Verfassungsgremiums zur Prüfung möglicher Klage- und Regressmechanismen gegen Verantwortliche
Maximale Klarheit:
Die Zeit des Verschweigens ist vorbei.
Wer sich als deutscher Repräsentant weiter der gegenwärtigen EU-Struktur unterwirft, obwohl sie demokratisch defizitär, verfassungsrechtlich fragwürdig und strategisch schädlich ist, handelt nicht mehr im Auftrag des Volkes – sondern gegen seine freiheitliche Grundordnung.
Fazit: Demokratie verteidigen heißt, Brüssel widerstehen
Die Analyse zeigt:
Die gegenwärtige Praxis der europäischen Machtübertragung stellt nicht bloß ein Demokratiedefizit dar – sie ist in ihrer Konsequenz ein systematischer Verfassungsbruch und eine tiefgreifende Entmachtung des Souveräns.
Was als „europäische Einigung“ verkauft wird, ist in Wahrheit die sukzessive Aushöhlung nationaler Selbstbestimmung durch ein nicht demokratisches Verwaltungsregime, getragen von einer politischen Klasse, die ihre Treuepflicht gegenüber dem eigenen Volk faktisch aufgegeben hat.
Solange diese Entwicklung nicht gestoppt wird, ist die demokratische Substanz der Bundesrepublik nicht mehr gewährleistet.
Es reicht nicht, darüber zu debattieren – es ist Zeit, zu handeln.
Konkrete Handlungsempfehlungen:
- Sofortige Rückbindung aller EU-Entscheidungsprozesse an das nationale Verfassungsrecht
→ Kein Gesetz, keine Verordnung, keine Richtlinie darf ohne explizite verfassungsmäßige Prüfung als bindend akzeptiert werden. - Einsetzung eines parlamentarischen Verfassungsschutz-Ausschusses für supranationale Machtverschiebungen
→ Kontrollorgan für die Prüfung jeder weiteren Kompetenzverlagerung auf EU-Ebene. - Einführung einer rechtlich bindenden Volkssouveränitätsklausel
→ Kein Verlust von Hoheitsrechten ohne ausdrückliche Zustimmung der Bürger durch Volksabstimmung. - Aufarbeitung der politischen Verantwortungsträger
→ Prüfung, ob durch systematisches Kompetenzhandeln verfassungswidrige Entscheidungen getroffen wurden. Politisch: Schlussstrich unter die Ära des stillen Rechtsbruchs. - Strategische Neuausrichtung der deutschen Europapolitik
→ Von blinder Integration zu kontrollierter Kooperation: EU ja – aber nur als Struktur in den Diensten souveräner Demokratien, nicht als Ersatz derselben.
Essenz des Fazits:
Der Souverän ist nicht übertragbar! Wer sich dem entzieht, entzieht sich der Demokratie. Wer Souveränität aufgibt, ohne das Volk zu fragen, handelt nicht im Namen Europas – sondern gegen das Fundament des deutschen Verfassungsstaates.
Thomas H. Stütz
Chief Global Strategist
Anhang A – Verfassungsfundament & Rechtsquellen zur demokratischen Selbstbehauptung
(mit amtlichen Fundstellen)
- Artikel 20 Abs. 4 GG – Widerstandsrecht
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand …“ (gesetze-im-internet.de) - Artikel 23 GG – Europa-Artikel (Demokratie-, Rechtsstaats- und Subsidiaritätsvorbehalt)
Legt ausdrücklich fest, dass jede Mitwirkung Deutschlands an der EU an die Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaat gebunden ist. (gesetze-im-internet.de) - BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2020 – 2 BvR 859/15 (PSPP-Programm)
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass europäische Institutionen keine Generalermächtigung besitzen und sich stets innerhalb der vom Grundgesetz gezogenen Grenzen bewegen müssen – sonst sind deutsche Verfassungsorgane verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. (bundesverfassungsgericht.de)
Implikation: Die EU kann – weder rechtlich noch politisch – zur Ersatzverfassung mutieren; das Primat des Volkes bleibt unübertragbar.
Strategische Ergänzungen – internationale Tiefe und juristische Abrundung
**EU-Primärrecht auf den Punkt gebracht**
– **Art. 4 Abs. 2 EUV**: Achtung der nationalen Identität, einschließlich der grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen.
– **Art. 5 Abs. 2 EUV**: Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung – die Union handelt nur in den ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Zuständigkeiten.
– **Art. 5 Abs. 3 EUV**: Subsidiaritätsprinzip – die Union wird nur tätig, wenn Ziele auf nationaler Ebene nicht ausreichend erreicht werden können.
**Relevante Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten**
– **Polen (2021, Verfassungsgericht):** Vorrang der nationalen Verfassung gegenüber bestimmten Auslegungen des EU-Rechts.
– **Dänemark (1996, Maastricht-Urteil):** EU-Recht nur gültig, soweit mit dänischer Verfassungsordnung vereinbar.
– **Tschechien (2012):** Warnung vor EU-Kompetenzüberschreitung bei ESM.
**Was, wenn Berlin nicht reagiert?**
Wenn die Bundesregierung auf diese strukturellen Verstöße nicht reagiert, bleiben zwei Wege offen:
1. **Verfassungsbeschwerde / Organstreitverfahren** – insbesondere unter Berufung auf Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie) und Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht).
2. **Aufbau subsidiärer Strukturen demokratischer Rückbindung** – z. B. Bürgerkonvente, institutionelle Paralleldokumentation von Souveränitätsverstößen, internationale Konsultationen (z. B. mit Gerichten anderer Staaten oder UN-Gremien).
Ein demokratischer Rechtsstaat lebt nicht von Gehorsam – sondern von verfassungstreuer Wachsamkeit!