„Politische Verfolgung“ in der Bundesrepublik Deutschland?

Lesedauer 9 Min.

Staatliche Interessen spalten sich vom Bürgerinteresse ab.

Schauen wir uns heute doch einmal das Thema „Politische Verfolgung“ an und stellen uns die Frage, ob dieser Umstand nicht vielleicht bereits schon in Deutschland selbst vorliegt!

Vor allem, machen wir uns einmal Gedanken darüber, ob nicht heute bereits in der Bundesrepublik Deutschland dieser Umstand schon gegen die eigenen Bürger eventuell eingetreten ist oder gar schon vorliegt!

Seit Monaten spalten sich nicht nur die staatlichen Interessen massiv vom Bürgerinteresse ab, sondern der Staat versucht über viele Wege und Möglichkeiten, bis hin zu mehr als dubios zu bezeichnenden Umfragen und Statistiken, regelrecht die Gesellschaft zu manipulieren und damit zu spalten.

Dies führte mittlerweile in einem ruhigen und beschaulichen Deutschland zu einem nicht im Ansatz akzeptablen gesellschaftlichen sowie inhaltlichen Chaos.

Ausbreitung und Einflussnahme islamgeprägter Personenkreise!

Wir reden hierbei von Themen wie der Zunahme einer massiv sichtbaren Ausbreitung und Einflussnahme islamgeprägter Personenkreise und Gruppierungen bis hin zu einem unverständlichen Bauboom von Moschen als deren, man muss fast schon in Kenntnis deren Haltung und Zielen sagen, provokativen Symbolisierung ihres Islamischen Glaubens in Deutschland. Wir reden von den unverständlichen deutschen Sanktionen gegen Russland, wo eine deutsche Regierung so scheint es als Steigbügelhalter für die USA fungieren.

Inakzeptable Asyl- und Zuwanderungspolitik!

Gleichwohl reden wir vom Thema einer inakzeptablen Asyl- und Zuwanderungspolitik und im Besonderen dann auch in diesem Zusammenhang, über eine massive Bedrohung und eine massive Beschneidung der Rechte, der Freiheit, der Kultur, der Werte und nun auch der Beschlagnahme des Privateigentums wie von OB Palmer/ die Grünen in Tübingen aktuell massiv forciert und eingefordert, der deutschen Bevölkerung im eigenen Land.

Dies alles geschieht in einer bisher nie dagewesenen staatlichen Doktrin und damit Dreistigkeit und einer vom Volk noch immer geglaubten Demokratie auf Basis eines Grundgesetzes.

Eine deutschen Regierung, die nun seit Jahren über eine Anti-Russlandhaltung und über Sanktionen gegen diese sich damit in eine Rolle begab und drängen lies, trotz und gerade auch im Wissen, für sich selbst als Land dadurch eine wirtschaftlich schädigende Position einzunehmen.

Dies ist bis heute nicht akzeptabel und ich bezeichne dies einfach als eine in der Vorausschau betrachtet, politische dumme Entscheidung und Haltung. Erst dadurch entstand das echte Potential einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Russland, welches zudem bewusst durch die USA und deren Rolle in der Nato ausgenutzt wurde, und eben durch die Haltung Deutschlands bedeutet, dass die deutsche anbiedernde Rolle gegenüber der USA, dies alles erst möglich machte.

Ausverkauf deutscher Eigenständigkeiten!

Und zu guter Letzt, reden wir vom schlussendlichen Ausverkauf sämtlicher deutscher Eigenständigkeiten an eine EU Zentralisierung nach Brüssel mit einem seit Beginn dieses Staatengebildes unfassbaren desolaten, nicht tragbaren gemeinschaftlichen Währungssystem und der damit verbundenen Währung dem Euro, sowie der gesamten Verschuldungen und Verzahnungen aller Länder in ganz Europa.

Die Handlungen des Staates gegen die Menschen im Land!

Der Ansatz der Überlegungen hierzu schlussfolgert nun aus den seit vielen Monaten andauernden und sichtbaren öffentlichen und massiv einflussnehmenden Handlungen seitens des Staates als solchem zum bedingungslosen Umsetzen von dessen eigenen Interessen massiv gegen die Menschen im Land, welche eben in diesen vorstehenden Themen in großen Teilen anderer Meinung sind.

Dem Umstand, dass der Staat Antifa Gruppen als Werkzeug eingesetzt und bezahlt hat, bis hin dem Moment, wo seit vielen Monaten ganz gezielte, gesteuerte sprachliche Einschränkungen in der Gesellschaft implementiert wurden, die bei Nicht Einhaltungen eine regelrechte „gesellschaftliche Ächtungen und Verfolgung“ des Einzelnen oder Gruppen die nichts anders tun als ihre demokratischen Rechte zu wahren, nach sich zieht.

Dies geht bereits bis dahin, dass über diese gesteuerten Faktoren sich gruppendynamische Prozesse in der Gesellschaft entwickelten, welche bis zum beruflichen Ausgrenzungsmoment bei Äußerungen von Menschen im Netz durch ihre eigenen Firmen massiv mit Konsequenzen geahndet werden?

Die Medien werden instrumentalisiert!

Gleichwohl werden die Medien seit vielen Monaten seitens des Staates instrumentalisiert und genau hierfür benutzt, um ganz gezielt den Menschen im Land vorzugeben, was in Haltung und Sprache erwartet wird und was eben nicht. Hierdurch wurde staatlich willentlich und wissentlich, bewusst eingreifend gesteuert und dadurch eine gesellschaftliche oder in Teilen hiervon, regelrechte Ausgrenzungen vorgenommen und bis heute lanciert.

Ein bewusst gesteuertes Treiben / Vorgehen, das gegen die Menschen im Land im Allgemeinen und im Speziellen über weitere gezielte Handlungen gegen jegliche Form freier Meinungsäußerungen und Haltungen auf der Straße und im gesamten Land, sowie gegen Demonstrationsteilnehmer, speziell bei den Themen und deren kritischen Haltungen gegen das staatliche Handeln in Sachen „Islamismus“ und oder der Asyl / Zuwanderungsmissbrauch, angewendet wird.

Zusammengefasst einmal einige Punkte in Ergänzung:

1. Wer sich heute klar zu Deutschland, als Deutscher, seinen Werten, seiner Kultur und seiner Sprache bekennt und dieses in seinem Heimatland Deutschland einfordert, wird systematisch entweder als Rechts oder als Nazi oder gar als Faschist klassifiziert. Dies wird auch lautstark von den vom Volk gewählten Politikerinnen und Politikern verbal formuliert.

2. Wer sich gegen das marode EU System äußert wird bereits über die steuernden Strukturen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ausgegrenzt und buchstäblich „kaltgestellt“

3. Mittlerweile ist der Beweis in den Medien erbracht und nachzulesen, dass der Staat die sogenannte Antifa-Bewegungen für ihre Teilnahme an den Demonstrationen, die gezielt gegen die Gegner einer Islamisierung oder die Gegner mit einer klaren Haltung gegen Asyl- oder Zuwanderungsmissbrauch gehen und oder gegen die Gegner der deutschen staatlichen Sanktionen gegen Russland, eingesetzt wurden und werden.

4. Hat nicht sogar der Staat oder staatliche Stellen es zugelassen, ja  inszeniert, dass selbst Kinder (Minderjährige) und Jugendliche aus den Schulen regelrecht abkommandiert wurden, um an Demonstrationen in den vorstehenden Themenbereichen als Vorbild staatlicher Interessen teilzunehmen und somit die staatlich gewünschte positive und von diesem proklamierten Haltungen manifestieren sollten? Insofern wurden die Kinder / Jugendliche wissentlich und staatlicherseits instrumentalisiert!

  5. Hat nicht auch der Staat über die Medien gesteuert, dass über die Begrifflichkeit „Political Correctness“ den Menschen im Land, mittlerweile und buchstäblich bei Meinungen zu allen vorstehenden Themen und Antihaltungen gegen das fragliche Wirken des Staates, buchstäblich ein Maulkorb umgehängt wurde. Dadurch wurde versucht die freie Sprache über ein subtiles und direkt gesteuertes Moment, verbunden mit einem bewusst durch Teile der Gesellschaft erzeugten Druck- und Ausgrenzungsverhalten zu verbieten und zu entziehen?

Es wurde versucht die Menschen einzuschüchtern.

Zumindest wurde versucht die Menschen dadurch massiv einzuschüchtern, um sich dadurch Teile des Volkes über eine regelrechte Instrumentalisierung zu Nutze zu machen, was in der Folge schon seit vielen Wochen und Monaten wiederum zu inneren sozialen und gesellschaftlichen konträren Gruppenbildungen / Auseinandersetzungen und zunehmenden Spannungen führte.

Damit verbunden ist auch ein Moment, das zu regelrechten „Brandmarkungen“, Ausgrenzungen und geheimdienstlichen Erfassung und Einstufung wiederum von zu den Themen kritisch stehenden Bürgern dieses Landes, geführt hat?

Und so gibt es noch viele weitere Ansatzpunkte die zumindest sehr kritisch im Hinblick auf das Moment einer bereits „bestehenden politischen Verfolgung“ in Deutschland von Bürgern, zu betrachten sein werden!

Denn in erster Linie haben die Menschen in Deutschland ein Recht darauf, ihre demokratisch freiheitlichen Grundlagen allesamt klar definiert nach dem Grundgesetz wahrnehmen und vor allem ohne staatlichen Einfluss leben zu können.

Eine juristische Prüfung auf Basis des Grundgesetzes.

Sicher wäre es nicht uninteressant, einmal sehr ernsthaft darüber nachzudenken, diese „perfiden“ und nicht akzeptablen heutigen Umstände und Steuerungen im Land, juristisch und damit staatsrechtlich auf Basis des Grundgesetzes in vielfacher und vor allem breiter Hinsicht prüfen zu lassen?

Prüfen zu lassen, ob eben nicht doch durch diese bisherigen Verhaltens- und Vorgehensweisen des Staates, der Politik, auch der direkten und offenen Äußerungen von einigen Politikern, die sich klar gegen ein Deutschtum und ein Deutsch sein und damit gegen Deutschland äußerten, äußern und stellen.

„Ausrufung“ einer „politischen Verfolgung“

Gleichwohl gilt es zu beurteilen, inwieweit die Handlungen der staatlich, instrumentalisierten und bezahlten Gruppierungen gegen Andersdenkende, nicht bereits den Umstand und damit auch die „Ausrufung“ einer „politischen Verfolgung“ und somit die juristischen Grundlagen einer Verletzungen gesetzmäßiger Rechte aus dem Grundgesetz zum Schutz speziell auch und eben der kritischen Bürger und ihrer demokratischen Rechte, eingetreten sind?

Zudem auch, weil gerade und mittlerweile jeder, der seine freie Meinung in Deutschland kritisch, speziell zu den zu Beginn benannten Themen äußert, damit unweigerlich und unverhohlen frontal (staatlich und medial) als „Rechts“ oder als „Nazi“ angegangen und tituliert wird. Gleiches hervorrufend bei einer klar geäußerten nationalen Haltung zu Deutschland mit allem was diese ausmacht, hervorruft.

Dieses abstruse Verfolgungsmoment wird nur hervorgerufen, weil er oder sie seine oder ihre Auffassung zu den Themen gegen z. Bsp. das Moment einer Islamisierung artikuliert, sich gegen eine heutige staatliche Handhabe im Segment der Asyl- und Zuwanderungen stellt und oder weil jemand gegen die deutschen, staatlichen Sanktionen und der deutschen politischen Haltungen gegen Russland ist. Und zu guter Letzt, weil Menschen sich aus einem gesunden Verstand heraus, gegen ein mehr als marodes EU System und den Ausverkauf von Deutschland und der Menschen hierin, eben sich direkt gegen den Staat und dessen in vielerlei von dubiosen und irrationalen gedanklichen sowie offenen Anti Deutschlandhaltungen getriebenen Tun stellen.

Ist nicht bereits hierdurch der Umstand und haben sind nicht hierdurch bereits die Grundlagen einer „politischen Verfolgung“ und der Entzug der gesetzmäßigen Rechte auf der Basis des GG von deutschen Bürgern ergeben?

Die Zuständigkeit liegt im Bundesministerium!

Im Übrigen liegt hier die Zuständigkeit der meisten Themen wiederrum im Bundesministerium des Inneren und damit in der Verantwortung des Bundesinnenministers Thomas de Maiziere!

Bitte machen Sie sich zu den vorstehend angedachten Themen ein eigenes Bild. Fragen Sie nach und oder recherchieren Sie.

Den heute noch verbliebenen, mutigen Juristen und Staatsrechtlern sollte sicher einmal empfohlen werden, sich dieser Gesamtthematik unter dem Aspekt einer „politischen Verfolgung in Deutschland“ im Kontext aller relevanten, bisherigen Geschehnisse informativ anzunehmen und dahingehend zu prüfen, ob diese Umstände wirklich noch nicht bereits aufgrund der unübersehbaren Rahmendaten eingetreten sind?

Oder bewegen wir uns evtl. gerade noch so eben auf einer zulässigen Linie oder sind wir bereits knapp darüber, unser Grundgesetz und damit die gesetzmäßigen Rechte der aller Bürger und Menschen in Deutschland ad absurdum zu führen?

Sicher ein sehr bedauerliches und in einer echten Demokratie unnötiges und nicht stattfindendes Moment und Thema, jedoch gerade da es sich heute derart zuträgt, für die Zukunft von Deutschland und aller Menschen zentrales Thema, welches in der Verantwortung des Staates und der verantwortlichen Politik dazu anregen wird, sich künftig mehr über ihr politisches Tun und Handeln in Verbindung und auf den Grundlagen des deutschen Grundgesetzes auch in der gelebten direkten Umsetzung im täglichen Leben sich der Bürger und Menschen im Land zu besinnen.

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Nachtrag:
Der Artikel ging eben an ca. 500 Presse- und Medienstellen sowie an die Mitglieder des deutschen Bundetages.

Nachfolgend noch Auszüge zu:

  1. Definition / Erklärung zum Begriff einer „Politischen Verfolgung“ aus Wikipedia
  2. Auszug aus dem Bundesamt für Migration und Asyl
  3. Grundgesetz Artikel 3
  4. Grundgesetz Artikel 16a

1.   „Politische Verfolgung!“

Politische Verfolgung definiert als Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung ist einer der Gründe, die als Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt sind. Ebenso gilt sie für Amnesty International als Kriterium für die Unterstützung von Häftlingen. Opfer von politischer Verfolgung sind oftmals Dissidenten.

Dabei ist politische Verfolgung in diesem Sinne schwer zu definieren, da der Unterschied zwischen der Verfolgung des Ausdrucks politischer Überzeugung und legitimer Strafverfolgung zur Durchsetzung der in einem Staat gültigen Gesetze oft schwer zu ziehen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert eine Politische Verfolgung als eine Ausgrenzung bezüglich der religiösen Anschauung, der politischen Überzeugung oder anderer unveränderlicher Merkmale.[1] Damit wäre auch Verfolgung aufgrund von Homosexualität ein Asylgrund, jedoch wird diesem Grund selten stattgegeben.

Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit von Menschen zu einer „Rasse“ oder aufgrund ihrer Herkunft, „ethnische Säuberung“ und Völkermord sind extreme Ausformungen politischer Verfolgung.

Politische Verfolgung kann in einzelnen Fällen vorkommen und von gesellschaftlichen Gruppen ausgehen; das Versagen des Staates besteht in diesen Fällen darin, dass er sein Gewaltmonopol nicht (hinreichend) zum Schutz derart Verfolgter einsetzt. Politische Verfolgung kann aber auch Teil eines umfassenden, vom jeweiligen Staat unterstützten Systems der Verfolgung Andersdenkender sein. Ist dies der Fall, durch Zwang, angedrohte oder ausgeübte Gewalt, seitens des Staates oder paramilitärischer nichtamtlicher Organisationen, nennt man sie politische Unterdrückung. Subtilere Formen politischer Verfolgung (Repressalien) können schwarze Listen, sein oder ideologisch motivierte Hysterien und Verfolgungen, wie z. B. der McCarthyismus in den USA.

2.   Auszug aus dem Bundesamt für Migration und Asyl

Politisch Verfolgte genießen Asyl
Asylrecht hat in Deutschland Verfassungsrang

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl.

Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, den Betreffenden aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder der nichtstaatliche Verfolger selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.

Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben des Asylbewerbers nicht konkret bekannt ist.

Datum 12.12.2012

3.   Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland­ Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

4.   Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland­ Art 16

(1)   Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2)   Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3)   Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4)   Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5)   Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

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