„Krieg“ im Gewand des „Humanismus“

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Was, wenn das geglaubte Relikt „Krieg“ heute bereits im Gewand des „Humanismus“ verpackt, in ganz Europa toben würde?

1. Definition der Begrifflichkeit „Krieg“

Auszug aus der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Krieg Allg.:
„Krieg bezeichnet einen organisierten, mit Waffen gewaltsam ausgetragenen Konflikt zwischen Staaten bzw. zwischen sozialen Gruppen der Bevölkerung eines Staates (Bürger-Krieg)“

  • Nach den Ursachen werden religions- und ideologisch begründete, Kolonial-, Wirtschafts- und Unabhängigkeits-Kriege. etc. unterschieden.
     
  • Nach den Zielen wird zwischen Angriffs-, Interventions-, Sanktions-, Verteidigungs- und Befreiungs-Krieg. etc. unterschieden.
     
  • Nach den Formen werden z. B. regulärer, Partisanen-, Volks-, Miliz- und Guerilla-Kriege. unterschieden.
     
  • Entsprechend den eingesetzten Waffen(Gattungen) wird z. B. zwischen konventionellem, Atom-, bakteriologischem, chemischem Krieg, ferner zwischen Land-, See- und Luft-Krieg. unterschieden.
     
  • Räumlich wird z. B. zwischen lokal begrenztem, regionalem oder Welt-Krieg unterschieden …

2. Definition der Begrifflichkeit „Humanismus“

Humanismus ist eine seit dem 19. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung für verschiedene, teils gegensätzliche geistige Strömungen in diversen historischen Ausformungen, unter denen der Renaissance-Humanismus begriffsbildend herausragt. Gemeinsam ist ihnen eine optimistische Einschätzung der Fähigkeit der Menschheit, zu einer besseren Existenzform zu finden. Es wird ein Gesellschafts- und insbesondere Bildungsideal entworfen, dessen Verwirklichung jedem Menschen die bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung ermöglichen soll. Damit verbindet sich Kritik an bestehenden Verhältnissen, die aus humanistischer Sicht diesem Ziel entgegenstehen.

3. Bedeutet dies zusammengefasst dann nicht:

Dass man es in der bisherigen Definition des Wortes „Krieg“ sich heute als politische Führer niemals vorstellen konnte, dass ein „Krieg“ und vor allem die Ableitungen und Abhandlungen desselben, bereits dann vorhanden sein könnten, wenn fremde Nationen und deren Menschen über Völkerwanderungen versuchen werden, sich den Gütern und den Errungenschaften Dritter, reicherer Länder, stabilerer Länder zu bemächtigen oder diesen Status für sich von diesen einfordern!

Und es spielt dabei keine Rolle, ob es im Gewand des völlig irrig gebrauchten Wortes „Humanismus“ daherkommt oder hierüber versucht wird, es real zu beschönigen und oder politisch in der Handlungsohnmacht als Alibi verwendet wird!

Denn die Handlungen Dritter gegen ein europäisches Land, in der Hauptsache und bis auf ganz wenige Ausnahmen von Personengruppen aus arabischen und vor allem aber speziell aus den afrikanischen Staaten, erfüllt bereits meines Erachtens den Tatbestand einer kriegerischen Handlung!

Und ein sichtbar lancierter „Humanismus“ (lediglich ein vordergründiges, je nach Interessenlagen benütztes Instrumentarium) wird hierbei im Übrigen zum eigenen Selbstmord!

Gerade erst recht, wenn die eigenen Kulturen durch Dritte bereits erstmals an den Außengrenzen aggressiv angegangen werden, im weiteren dann nach dem Eindringen, die Bürger des Landes, die eigenen Kulturen selbst, sich wiederum auch über deren anerzogener „pathologischer Definition eines Wortes Humanismus“ der echten Realität verschließen und eben durch diese Eindringlinge persönlichen und körperlichen Schaden erleiden, so wie wir dies in einer ganz untragbaren Art und Weise derzeit in reichen, soziologisch gebildeteren friedlichen und wirtschaftlichen attraktiven Staatsformen, hier in Deutschland vorfinden.

Wenn dann noch die politischen Verantwortlichen diesen Umstand in der Konsequenz billigend in Kauf nehmen, dass den eigenen Kulturen / den Menschen Schaden zugeführt wird und die Grundlagen der eigenen Kulturen dabei von ihren Werten und von ihren Grundlagen abweichen müssen, dann ist jegliche politische Intelligenz eines 21 Jahrhunderts bereits mehr als zu hinterfragen!

Wenn dann noch die eigenen Regierungen hierbei diesem Treiben der Eindringlinge von außen, billigend zustimmt und aus Ohnmacht im Innenverhältnis des Landes die Bürger mehr als nur nötigt (Druckverteilung nach unten) diesem billigend zuzustimmen, jedoch eben nicht selbst, sofort und konsequent diesem Treiben der Eindringlinge Einhalt gebieten, koste es was es wolle und einzig zum Wohle der eigenen Gesellschaft, dann stellt sich sicherlich die berechtigte staatsrechtliche Frage nach einer sofortigen Abberufung, eben der gesamten Regierung, welche der eigentlichen demokratischen Aufgaben in einem demokratisch freiheitlichen Staat und somit Ihrer persönlichen, politische Verantwortung nicht nachkamen?

So kann und darf eine heutige, intelligente demokratische Regierung im 21 Jahrhundert sicher nicht über „verkrustete und alte gesetzliche Grundlagen einer Asylpolitik, einer gänzlich anderen und im Risikoprozess nicht annähernden damaligen politisch, vorstellbaren Basis“, oder einem völlig irreal angewandten Wort „Humanismus“ heute im realen Umstand gegen das eigene Volk handeln und niemals „Eindringliche“ dem eigenen Volk voranstellen.

Gleichwohl darf das politische Handeln auch nicht gegen das Grundgesetz in den Grundlagen, welches zum unabdingbaren Schutz der eigenen Bevölkerung und deren Leib und Leben sowie deren Eigentum und Werten sowie deren Kultur und damit der demokratischen, der stattlichen und der soziologischen, sowie im Besonderen der bürgerlichen Rechte unter Wahrung der Würde eines jeden einzelnen Bürgers in seinem Heimatland ad absurdum geführt werden!

Doch bereits schon lange wird hierbei ein grundlegender Widerspruch im Handeln der deutschen Regierung auf den Grundlagen demokratischer grundgesetzlicher Inhalte eines „Grundgesetzes“ sichtbar.

Das Grundgesetz fußt auf einer Lebens- und Kriegserfahrungsgeneration, auf den Grundlagen eines deutschen Nachkriegsstaates und der Menschen hierin, sicherlich in erster Linie zur Abwehr oder zur abwehrenden Wiederkehr eines Krieges und regelt somit die Grundlagen im täglichen Leben zwischen den Menschen und dem Staat auf Basis von Frieden, innen wie außen.

Was allerdings heute politisch in Deutschland geschieht, ist genau das Gegenteil!

Wendet man also politisch und vor allem regierungsseitig das Grundgesetz heute nicht in aller erster Linie und rigoros zu Gunsten und zum Schutz der eigenen Bevölkerung an, dann ist das Grundgesetz in der absoluten Basis bereits ad absurdum geführt und kann niemals Grundlage einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft im 21 Jahrhundert oder gar darüber hinaus sein!

Ist es richtigerweise nicht gerade heute die politische Pflicht einer deutschen Regierung, sofort und geschlossen das Grundgesetz an die heutigen „nicht vorhersehbaren Umstände“ zum Schutz des Staates und der Menschen hierin anzupassen.

Bleibt dies allerdings nun regierungsseitig aus, dann ist dies sicherlich bereits ein Grund dahingehend zu prüfen, ob nicht die jeweilige Regierung sofort abzusetzen und abzuberufen ist und vor ein völkerrechtliches Gericht zu stellen sein wird. Denn bereits zu viele Personen aus der Bevölkerung kamen alleine schon im Bereich direkter Angriffe und Übergriffe der Eindringlinge massiv physisch und psychisch zu Schaden.

4. Empfehlung:

Wäre hier dann nicht ein grundsätzlicher Ansatz für alle Verfassungs- und Völkerrechtler, die juristischen grundgesetzlichen Grundlagen im Vergleich zum heutigen realen Handeln der Regierung auf den Prüfstand zu stellen?

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Anmerkung:
Dieser Artikel ging bereits direkt an alle Bundestagsmitglieder, die Parteipräsidien, die EU Regierungschefs, alle Botschaften ausländischer Staaten in Deutschland, Rußland, den Vatikan und an ca. 500 Medien und Presse Stellen.

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