Versagt der deutsche Rechtsstaat kläglich beim Schutz für „Zeugen“?

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Bedauerlicher Weise muss diese Aussage aufgrund einer Vielzahl von Recherchen / Fällen und quer durch die Republik mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden!

Es besteht die staatsbürgerliche Pflicht als Zeuge zur Verfügung zu stehen!

In Deutschland besteht erst einmal die staatsbürgerliche Pflicht, als Zeuge bei Beobachtungen von Delikten und Tatbeständen, Aussagen machen zu müssen und zur Verfügung zu stehen!

Unabhängig der eigenen psychologischen Ängste / bis hin ableitbarer Traumata von Zeugen, sich selbst damit in große Gefahr zu bringen und vor allem auch und gerade durch den Staat ungeschützt der „Rache und den Aggressionen“ von Tätern und oder Tätergruppen ausgesetzt zu sein.

Zudem können Zeugen im Interesse einer Staatsanwaltschaft und deren Unterfangen, vor Gericht die Täter dingfest zu machen, unter immensen Druck geraten.

Bedenkliche Spannungsfelder tun sich gerade für Zeugen auf!

Wie aber wollen ein funktionierender Rechtsstaat, ein Strafrecht und damit ein Gericht zur wirkungsvollen Bekämpfung von Kriminalität im Ergebnis kommen und damit funktionieren, wenn Täter nach einem Prozess evtl. wieder in der Öffentlichkeit unterwegs sind, damit dann auch den Zeugen zwangsläufig begegnen und oder diese angehen?

Dies im Speziellen und eben gerade eben auch bei Jugendstrafsachen, wo oft genug die Einsicht und vor allem latent vorhanden, die Hemmschwelle bei den Tätern fehlt?

Die Realitäten im Land!

So trat aktuell eine Mutter aus der Ecke Münster an mich heran, die mir ihre realen Ängste in einem aktullen, ihren Sohn und damit die Familie direkt betreffenden Fall, mitteilte.

Thema ist, dass ihr Sohn, gerade einmal 14 Jahre alt, am kommenden Montag als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung in Münster gegen einen augenscheinlich hochaggressiven Jugendtäter (16 Jahre alt) M. aussagen muss. In diesem beschriebenen Fall geht es darum, dass in der Verhandlung ca. 15, bis hin schwere Delikte zur Verhandlung gegen den Jugendlichen M. zur Anklage kommen werden.

Einem 16 jährigen Jugendlichen, der wohl Mitschüler immer wieder hier im Raum stehend, über direkte Körperlichkeiten angeht und bis hin Personen mit einem Messer am Hals bedrohte, die Lehrerschaft ebenso angeht die wiederum schon in Angst und Schrecken versetzt ist, was auch bereits zum Hausverbot in der Schule führte.

Allerdings scheint dies den angeklagten jugendlichen M. nicht zu interessieren und dieser betritt die Schule dann einfach wieder über andere Eingänge und treibt weiterhin sein Unwesen und unbeirrt weiter.

Natürlich ist es nicht an mir dem Gericht in der Beurteilung und oder einer evtl. Verurteilung vorauszugreifen.

Es ist Zeit, gerade die Sorgen und Nöte von Zeugen aufzuzeigen!

Doch es ist wohl an mir / uns, darüber zu berichten, wie Kinder / Jugendliche / Frauen / Männer, rechtschaffende Menschen in einem Deutschland, die Straftaten beobachten, Ängsten ausgesetzt sind und vor allem keine psychologische Betreuung oder gar einen physisch wirkungsvollen Schutz vor der „Rache“ von Tätern und oder Tätergruppierungen“ erhalten!

Natürlich schreiben die Behörden, dass bei einer Gefährdungslage eine Zeugenbetreuung angeboten wird, doch wo beginnt dann die Gefährdungslage / gerade auch in der Vorausschau und aus Sicht der Behörden und vor allem, was ist nach den Prozessen mit einer wirkungsvollen Betreuung und dem grundsätzlichen Schutz von Zeugen?

In vielen Fällen, Fehlanzeige und die Exekutive, sowie die Gerichte / Staatsanwaltschaften wissen sehr wohl darum!

Doch so kann Rechtsstaat und damit Rechtssystem nicht funktionieren, denn Zeugen jeden Alters werden im eigenen Schutzinteresse soziologisch / juristisch „ablehnend zu helfen“ geprägt die in den meisten Fällen lieber wegsehen, oder aussagen, nichts gesehen zu haben.

Der Staat hat für Zeugen zu wenige wirksame, systemische Schutzmaßnahmen!

Hier hat sich ein deutscher, hochgelobter Rechtsstaat schon lange von seiner Pflicht und damit in seiner rechtsstaatlichen Effektivität verabschiedet!

Denn auf der Basis der gesellschaftlichen Verrohung werden einzig die Täter, die dingfest gemacht gehören, profitieren!

So ist und wird unser deutsches Rechtssystem, die Strafverfolgung zur Farce und bereits seit Jahren und im klaren Wissen von Tätern um die Dinge / Handlungsweisen / Möglichkeiten der Gerichte und der Executive, vorsätzlich unterlaufen!

Was also nützen die immens breit aufgestellte Rechtsvorschriften, wenn in der Konsequenz der Rechtsstaat im Rahmen eines zu erbringenden Schutzes für Zeugen, vor, während und nach einer Verhandlung versagt und oder sichtbar und damit präventiv nicht zur Verfügung steht?

Pro Bono!

Nun, ich selbst werde heute noch an das Gericht herantreten und der Mutter damit helfen, dass in diesem speziellen Fall ihres Sohnes (14 Jahre alt), von einer Zeugenaussage vor und in direktem Kontakt / Raum mit dem Täter Abstand genommen wird.

Diese Empfehlung / diesen Abstand sehe ich als unabdingbar notwendig an, denn es ist in diesem speziellen Fall davon auszugehen, sollte der Beklagte M. auf freien Fuß Gesetz werden, dieser dem jungen vierzehnjährigen Zeugen auf den Grundlagen seiner Aussagen zur Sache selbst vor Gericht, im Nachgang und auch mit Unterstützung der vermeintlichen „Gang- und Mitglieder“ des Angeklagten M., massiv nachgestellt werden wird.

So darf und kann es jedoch grundsätzlich in einem ordentlichen Rechtsstaat nicht mehr zugehen!

Einem Rechtsstaat, wo Brutalitäten, Bedrohungslagen, wo rechtschaffende Menschen bedroht werden und diese in massive Ängste / Traumata / Lebensveränderungen hineingestürzt werden, was dann im Ergebnis wieder einzig der Kriminalität Rechnung über eine suggsesive Zunahme tragen wird.

Und wir können sicher sein, die meisten Intensivtäter wissen diese gesamten Umstände schon lange!

Die Zeugen (Menschen) indes, sind auf sich alleine gestellt und dies ist ein Zustand, der gerade in einem intelligenten, neuzeitlichen Industrie- und Rechtsstaat, der sich anschickt, soziologisches Vorbild sein zu wollen, denn eher als beschämend zu bezeichnen ist!

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

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