Kinderehen nach Scharia-Recht

Lesedauer 5 Min.

Wir müssen darüber reden und gerade jetzt sehr ernsthaft!

Gleich vorweg:

Es ist mir ein inneres Anliegen, gerade bereits heute dieses ungeheuerliche Thema Scharia-Recht und Kinderehen, bereits noch am Anfang vom Ende, massiv über die dem Islam zugehörigen Asylanten ins Land hereingetragen und deshalb aktueller denn je, aufzugreifen.

Denn wenn dieses Thema Kinderehen nach Scharia-Recht in den Gerichtssälen Schule machen sollte oder die Politik und die Judikative im Land in Ihrer Verantwortung hier nicht sofort von Beginn an einen Riegel vorschieben, dann wird in Deutschland buchstäblich gesetzlich und moralisch „Land unter“ sein.

In Deutschland und nach unserer Rechtsprechung betrachtet, erfüllt dieses Thema in der direkten Handlung ab Beginn zwischen dem Erwachsenen und dem Kind / Jugendlichen bereits schlicht und ergreifend die strafrechtlichen Tatbestände der Misshandlung von Schutzbefohlenen, Kinderschändung und der Unzucht mit Minderjährigen usw.!

Denn dies ist es einzig und nicht anderes zu formulieren!

Es ist in meinem Rechtsverständnis und meiner ethischen Auffassung zum Schutz von Menschen und hier im Speziellen von Kindern und Jugendlichen einfach nur widerlich und niemals im Inhalt akzeptabel.

So ist in diesem Zusammenhang auch ganz deutlich zu erwähnen, dass über das Scharia-Recht davon auszugehen sein wird und ist, dass eine parallele Rechtsprechung in Deutschland und der EU zu implementieren versucht wird. Von der allerdings noch keiner genau weiß, oder man es auch nicht öffentlich kommunizieren will, was dieses Scharia-Recht noch alles an Überraschungen bereit hält und damit evtl. massiv konträr zu allem was uns als Basis in Deutschland dient, aushebelt und oder verwirft!

Dieses Thema der Kinderehen in sich geschlossen und dies kann man nicht anders ausgedrückt formulieren, ist nach meinem Rechts- und Ethikverständnis, die unterste Schublade und das Widerwärtigste, was eine sogenannte humanoide Lebensform aus sich heraus hervorbrachte und nun auch noch massiv versucht, dies in eine zivilisierte Gesellschaft der Neuzeit auch noch unter dem Aspekt eines Rechts im Islam begründet, einzubringen

In der Scharia ist mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, Fehlanzeige!

Die ungeschönte Wahrheit dahinter und damit davon ist, wenn man genauer hinschaut sicherlich auszugehen, dass in der realen Ausführung über die sogenannten männlichen Erwachsenen und deren gebrauchtes Alibi über das Scharia-Recht, es sich wohl und dies ist nicht auszuschließen, um eine Vielzahl von verwirrten, lediglich geistig kranken Gehirnen und oder massiv pädophil / ephebophil gelagerten Individuen handelt? In beiden Fällen würde ich dies psychologisch hochgradig bedenklich und geistig degeneriert nennen.

Wer sich nun beschweren sollte, der sollte den nachhaltigen Beweis antreten, dass dies nicht so ist!

Und wenn man dann womöglich auch noch über einen Glauben aus dem Islam heraus zu argumentieren versuchte, wäre dies dann völlig übersetzt, denn dies würde dann zudem bedeuten, dass der Mensch im Islam und hier in erster Linie die Kinder und Jugendlichen, lediglich als Spielzeug für die kruden sexuellen Fantasien dieser kranken Gehirne dienen.

Schutz aller Kinder und Jugendlichen aus diesen Gruppierungen

Wo ist hier also der unabdingbare Schutz der Würde und damit die Unantastbarkeit bei den Kindern und Jugendlichen nach islamischem Scharia-Recht? Gibt es folglich nicht! Und damit stellen sich dann zudem auch in direktem Umfeld in unserer Gesellschaft auf Basis eines Grundgesetzes und unserer Rechtsprechung sehr viele Fragen?

Hier gilt es umgehend, zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen aus diesen Gruppierungen, jedoch aber auch in Deutschland selbst und um diesem Scharia-Recht keinerlei akzeptierten Freiräume zu schaffen, diese Scharia-Rechte aus jedweder zivilisierten Gesellschaft in Europa herauszuhalten und von Beginn an juristisch konsequent abzulehnen und damit eine sichtbare Auslebung zu stoppen.

Grundlagen einer ethisch, moralisch gefestigten Gesellschaft

Innerhalb einer zivilisierten europäischen Gesellschaft eines 21. Jahrhunderts, darf es einzig auf den Grundlagen, hier im Land einer deutschen Gesetzgebung und vor allem einer ethisch, moralisch gefestigten Gesellschaft / Politik / Rechtsstaatlichkeit darum gehen, die Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu schützen und niemals einem degenerierten Umstand, den ein Scharia-Recht gut heißt, in Deutschland anzudenken oder gar zu akzeptieren.

Niemals, denn ansonsten werfen wir alle unsere immer hochgehaltenen ethischen, moralischen wie rechtsstaatlichen Grundlagen in einem Moment buchstäblich über Bord!

Und es gibt dann hier noch weitere, nicht unwesentliche Aspekte der Überlegungen bei diesem Thema anzudenken:

Käme man in Deutschland tatsächlich auf die sehr fragliche Idee, sich bei diesem Thema nach islamischem Recht der Scharia mit dem Thema Kinderehen in Richtung einer juristischen Akzeptanz auseinanderzusetzen, dann sollte die deutsche Politik und gerade auch eine Justiz einmal sehr genau und vorausschauend darüber nachdenken, dass damit dann jeder heute in deutschen Gefängnissen inhaftierte Pädophile und Kinderschänder, sowie in diesem Segment Verurteilte, zum Islam konvertieren könnte und damit dann automatisch dem Scharia-Recht unterliegen würde!?

Gleiches gilt dann folglich auch für alle bisher in der Gesellschaft unauffälligen Personen / Gruppierungen mit pädophilen / ephebophilen Neigungen. Im Weiteren, würden sich dann in der Folge sicher die Konvertierungen von Personen aus diesen speziellen Segmenten hin zum Islam markant erhöhen.

Die Islamverbände würden sich dann sicher umgehend einschalten und dann auch noch darauf bestehen, dass die dann frisch Konvertierten, welche dann dem Scharia-Recht unterliegen, zuerst einmal frei zu lassen sein werden oder in Ihrem bisher strafbaren Handeln rehabilitiert und damit legitimiert werden?!

Ein Desaster sonders gleichen, wie im nachfolgenden Fall leider bereits heute sichtbar und geschehen, wenn die Herren Juristen nicht umgehend Ihren gesunden Verstand, verbunden mit einer notwendigen Vorausschau über die Gesetzgebung hinaus, einschalten sollten.

An dieser Stelle will ich Ihnen diesen vorstehend erwähnten juristischen Fall aus Bamberg zu diesem Thema nicht vorenthalten:

Nach Angaben aus http://www.infranken.de, The European)
(Text Anonymous 12.06.2016)

Urteil:

„OLG Bamberg legalisiert Kinderehe nach Scharia-Recht unter Asylbewerbern“

„Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) einlegen, das fast überall als Kapitulation vor dem islamischen Recht – der Scharia – kritisiert wird. Unlängst hob das OLG eine Entscheidung des Familiengerichts Aschaffenburg auf und befand, dass eine Kinderehe unter syrischen Asylbewerbern rechtskräftig sei“

„Der Hintergrund: Das Aschaffenburger Jugendamt hatte die Ehe zwischen einem 15-jährigen syrischen Mädchen und einem 21-jährigen Landsmann – beide sind auch noch Cousine und Cousin – nicht anerkannt. Das Amt trennte das Mädchen von ihrem Gatten und übernahm die Vormundschaft. Wegen des Protestes des Ehemanns kam es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht. Das Jugendamt argumentierte, dass das Mädchen die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen und in dieser Ehe kein selbstbestimmtes Leben führen könne. Deshalb reklamierte die Behörde für sich das Recht, den Umgang des Mädchens mit ihrem Mann zu bestimmen.

Das Familiengericht entschied dann, dass nicht der Schutz einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe gelte, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger.

Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte aber diesen Beschluss, weil die Kinderehe ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig sei. Noch kann die Stadt Aschaffenburg Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, der dann zu entscheiden hätte, ob diese muslimische Minderjährigenehe gegen die öffentliche Ordnung verstößt und für nichtig erklärt wird.

Durch den Massenzustrom von Muslimen steigt in Deutschland die Zahl von Kinderehen unter Flüchtlingen deutlich. Während für Bayern offiziell keine Zahlen vorliegen, meldet Nordrhein-Westfalen 188 und Baden-Württemberg 177 Kinderbräute“

Schlusswort:

Werden sie sich, speziell in allen politischen Ebenen und gleichwohl jedoch auch in der Öffentlichkeit umgehend klar darüber, von was wir hier in der Konsequenz und in allen Ausläufern beim Thema Kinderehen nach Scharia-Recht wirklich reden!

Unkalkulierbar und ein zu erwartender Worst Case!

Unabdingbar sind in Deutschland und in der EU Kinder und Jugendliche unantastbar und in einem besonderen Maße einem Schutz unterstellt. Dies heute und für alle Zeit!

Alles andere ist niemals akzeptabel und vor allem wird niemals akzeptabel sein!

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Anmerkung:
Dieser Vortrag ging bereits am 15.06.2016 direkt mit der Veröffentlichung an jeweils alle Bundestagsmitglieder, die Parteipräsidien, die EU Regierungschefs, alle Botschaften ausländischer Staaten in Deutschland, Russland und den Vatikan und an ca. 600 Medien und Presse Stellen in Deutschland und dem europäischen Ausland.

 

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar