Die vermeintliche Maskeraden Pflicht treibt im Land seltsame Blüten!

Lesedauer 9 Min.

Oder die Hilfe für mündige Politiker, Bürger und Gewerbetreibende!

Seit Wochen werden die Bürger in Deutschland mit der unsinnigen „Mund-Nasen Maske“ regelrecht drangsaliert, die weder faktisch im Thema einer vermeintlichen Corona Krise noch im Bereich einer hygienischen, wie schützenden Funktion Berechtigung findet.
 

Die politisch motivierten Indoktrinationen eines gesamten Deutschlands sind faktisch, wie ethisch schon lange nicht mehr akzeptabel!

Allerdings und dies ist gleich zu Beginn anzumerken, ist es der deutschen Regierung unter dem Vorsitz einer Kanzlerin Merkel augenscheinlich gelungen, im Übrigen nach gleichem System, wie in zentralistischen Staaten daherkommend, über ein vermeintliches „Schützen wollen“, die deutsche Wirtschaft, die Bevölkerung für ihre Zwecke zu einen und gefügig zu machen.
 
Doch gerade an diesem Punkt verrät sich das System, die gesamte Politik, welche die gesamten Handlungsmomente seit Beginn des Jahres in Sachen Corona mit nichts rechtfertigen kann!
 
Zunächst einmal ist in Sachen der bisher verhängten Corona Verordnungen darauf hinzuweisen, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht dazu berechtigt, dass Landesregierungen die Rechte der Bürger / Innen in dieser bisher und in einer nie dagewesenen und umfangreichen Form beschränken.
 
Auch in diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die im Bundesrat am 27.03.2020 beschlossenen gesetzlichen Änderungen (Packet Vorlage des Bundestags vom 25.03.2020) hierzu keine expliziten Änderungen beschlossen haben!
 

Beleuchten wir doch einmal die rechtsstaatlichen Grundlagen etwas näher!

Hier ist dann auch gleich und deutlich auf die Verpflichtung der Regierung und der Rechtsprechung hinzuweisen, die in einem Deutschland ausdrücklich zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet sind! (bindendes Recht)
 
Bedeutet
den Verweis auf das Grundgesetz Art. 1 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar)
 
Bedeutet
den Verweis, auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 1 GG (Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)
 
Bedeutet
den Verweis auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Die unverletzliche Freiheit der Person)
 
Bedeutet
den Verweis auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
 
Bedeutet
den Verweis auf das Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 GG (…  Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden)
 

U.v.w.m.

Sind die kollektiven Beschneidungen gegenüber „Gesunden“ überhaupt zulässig?

Liest man sich in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) einmal genauer ein, so stellt man fest, dass „Schutzmaßnahmen“ nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern Pflicht sind. (IfSG § 28 Abs. 1 S. 1)
 
Prüforgane sind hierbei dann die zuständigen Gesundheitsämter. Zudem dürfen diese Entscheidungen nur dann nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. (IfSG § 28 Abs. 1 S. 1)
 
Liegt hier und heute in der Sache “Corona” also wirklich der „enge Ausnahmefall“ tatsächlich, faktisch, wie juristisch vor?
 
Ist daraus abgeleitet eine „Generalannahme / These“ wie es politisch im gesamten Deutschland zelebriert und von den Bürgern über massivste Beschränkungen eingefordert, der gesamte Staat buchstäblich zum Stillstand gebracht, hierbei überhaupt rechtlich auch unter Bezugnahme dieses IfSG Ansatzes überhaupt gedeckt?
 
Ich bin der persönlichen Auffassung, N E I N, da das rechtliche “Gebot der Verhältnismäßigkeit“ allen staatlichen Handelns – damit auch die Notwendigkeiten und Erforderlichkeiten der angeordneten Maßnahmen nun über die Realitäten ad absurdum zu führen sind / sein werden!
 
Das IfSG liefert in sich selbst geschlossen, die Antworten!
 
Schlussendlich liefert / beruft sich das Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst auf den Grundsatz der „Eigenverantwortung des Einzelnen“ auch und gerade bei einer Infektionsgefahr!
 
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG § 1 Abs. 2) verpflichtet geradezu bei Epidemien den Staat dazu, die „Eigenverantwortung des Einzelnen” zu verdeutlichen und zu fördern“ Dies bedeutet, dass wir selbst und persönlich dafür verantwortlich sind, uns alle, jeder Einzelne, über geeignete Maßnahmen vor Infektionen zu schützen.
Eigenverantwortung des Einzelnen!
 
Im Ergebnis bedeutet dies, dass es jeder Person selbst obliegt, sich über die Maßnahmen und damit den Anwendungen von Maßnahmen zu entscheiden und diese auszuwählen.
 
Eine kollektive Tragepflicht von Masken (die zudem den Träger selbst nicht einmal schützt!) fällt hierbei sicher nicht darunter!
 

Nun zum Thema der aktuellen und als dubios abzeichnenden Praktiken im Land!

1. Thema Security:

Beginnen wir einmal dort, wo alles Beginnt, nämlich bei dem meist fragwürdigen Security Personal, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit vor jedem Ladengeschäft, vor jeder Institution / Kette mit Kundenverkehr, den Nachweis nach § 34a GewO (Befähigungsnachweis) erbringen müssen.
 
Und wie wir nun aus vielen Tests wissen, haben viele dieser Leute eben keinen 34a!
 
Ein klarer Verstoß des Security Personals / der dahinterstehenden Firmen und damit des Auftraggebers!
 
Fragen sie also, wenn man sie anspricht auch gleich das Security Personal auf den 34a an und lassen sie sich den 34a GewO zeigen. Wird ihnen dies verweigert, lassen sie den Geschäftsführer kommen. Sollte der sich ihnen gegenüber verweigern oder auch falsch verhalten, frech werden, dann rufen sie die Polizei zur Feststellung!
 
Glauben sie mir, mit ein wenig Mut und einem aufrechten Gang und vor allem flächendeckend in Deutschland angewendet, dann sind vor deutschen Geschäften diese politisch vorsätzlich aufgebauten Hürden, die ihnen heute noch Angst machen, die sie als Menschen degradieren und outen im ersten Schritt ganz schnell weg und es ist Ruhe!
 
„Trennen wir also gerade an dieser zentralen Stelle in ihren Bewegungsabläufen, gleich einmal die Spreu vom Weizen“
 
Denn die Gewerbetreibenden und auch gerade die Ketten haben zu viel Sorge vor negativer PR, vor ständiger Polizeipräsenz und Überprüfungen und vor einer in der Konsequenz (bei Nichtvorhandensein des 34a) regelrechten Flut von Anzeigen!
 

1. Ärztliches Attest keine Maske!

Vielfach wird immer mehr hörbar, dass gerade Menschen die aus ausärztlicher Sicht keine Masken tragen dürfen und auch ein Attest haben, der Zugang zu Geschäften trotz Hinweis darauf, verwehrt wird.
 
Dies ist aus vielerlei Gründen nicht statthaft und vor allem nicht zu akzeptieren und damit zur Anzeige zu bringen!
 
1. Vorweg auch gleich der Hinweis, dass ein Security Mensch und auch nicht der Geschäftsführer eines Ladengeschäfts nicht dazu berechtigt sind, ihr Attest vom Arzt einzusehen! (Datenschutz / Arztgeheimnis)
 
2. Selbst die Polizei benötigt hierzu eine richterliche Verfügung.
 
Da sie als mündige Bürger unterwegs sind, ist ihre Aussage eine Maske aus ärztlicher Sicht, da gesundheitsschädigend für sie (natürlich real vorhanden), nicht tragen zu dürfen, eine bindende offizielle Glaubhaftmachung!
 
„Und am Rande, denn wenn ihre Aussage als mündiger Bürger hier nicht zulässig wäre, müssten wir unser gesamtes Rechtssystem neu auflegen und zudem wären alle mündlichen Verträge, die über 2 Willenserklärungen zu Stande kämen, ad absurdum zu führen“
 
Fazit:
Verweigert also ein Gewerbetreibender ihnen den Zutritt zu einem Ladengeschäft nach ihrer Erklärung der ärztlichen Freistellung und damit verbunden ihrer gesundheitlichen Behinderung, so holen sie sofort die Polizei, denn sie wurden hier über diese abstruse Haltung des Gewerbetreibenden / seinem Gehilfen (Security) direkt in ihrer gesundheitlichen Behinderung diskriminiert!
 

Aus aktuellem Anlass gerade auch an die Gewerbetreibenden:

Wie auch zu hören war, droht man den Gewerbetreibenden die diese Behinderung haben, eben aus gesundheitlichen Gründen keine Maske zu tragen dürfen damit, dass diese nicht arbeiten dürften und wenn sie es dann doch tun, dann ist dies ein Verstoß, der eine hohe Strafe nach sich zieht.
 
Das ist mehr als fragwürdig und sie sollten dies unbedingt durch ihre Anwälte prüfen lassen! (siehe hierzu das nachfolgende Thema Diskriminierung was natürlich auch für die Personen in Funktion als Unternehmer / innen / Gewerbetreibenden gilt)
 

2. Thema Diskriminierung!

 
„Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein z.B. durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme.“
 

2. 1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Der Diskriminierungsschutz im AGG der Diskriminierungsbegriff des § 3 A GG geht auf die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union zurück. Das deutsche Recht verwendet den Begriff der Benachteiligung, wogegen das europäische Recht von Diskriminierung spricht.
 
Gemeint ist das Gleiche:
 
Eine benachteiligende Behandlung, die an einen Diskriminierungsgrund anknüpft und für die es keine sachlichen Rechtfertigungsgründe gibt, ist gesellschaftlich unerwünscht, also eine Diskriminierung. Daher wird sie gesetzlich sanktioniert und ist somit verbindlich untersagt.
 

2.2. Sozialgesetzbuch (SGB) 9. Buch (IX)

 
§ 2 Absatz 1 SGB IX
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
 
Man sagt, dass unter diese weitgefasste Definition sogar eine bspw. 20-jährige Frau fällt, die Haarausfall aus gesundheitlichen Gründen zu subsumieren ist, da dies von dem „normalen“ Zustand einer Person ihres Alters negativ abweichend ist. § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX
 

2.3. UN-Behindertenkonvention (UN-BRK)

 
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, hat den Behinderungsbegriff weiterentwickelt und stellt gemäß dem Leitmotiv „Wir sind nicht behindert, sondern werden behindert“ die gesellschaftlichen Barrieren stärker in den Fokus:
 
Präambel und Artikel 1! (Seite 8)
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (gemeint sind: einstellungs- und umweltbedingte) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
 
„Eingeschlossen sind jeweils auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, also beispielsweise Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Allergien.“
 
Ergänzend dazu, Zitat von https://www.studentenwerke.de/de/content/behinderung-%E2%80%93-gesetzliche-definitionen
 

2.4. Grundgesetz (GG)

 
Grundsätzlich gilt in Art. 3 Satz 2 GG
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
 
„Allerdings sind Grundrechte in aller erster Linie Abwehrechte gegen den Staat und der Staat in seinen Regelungen das Nicht-Tragen einer Maske in gewissen Fällen ermöglicht“
 
In diesem Zusammenhang ist es allerdings erwähnenswert und gerade in diesem Zusammenhang, da der Staat / das Land als demokratische, legitimierte, rechtstaatliche Vertreter durch ihre Verordnungen und Organe sich auf die Umsetzung (Tragepflicht Maske wenn auch in Erweiterung über das IfSG) berufen.
 
Dieses dann von Gewerbetreibenden unabdingbar einfordern und durch die Gewerbeämter / Ordnungsämter, die regelmäßig (täglich) bei den Gewerbetreibenden vorstellig werden und diese Einhaltung prüfen lassen.
 
Im Weiteren diesen Gewerbetreibenden gar und in allen von uns getesteten Geschäften (nachgefragt), verbal massiv und deutlich mit Strafen drohen und diese hierüber buchstäblich zur Angst und Sorge nötigen, was sich dann wieder gerade auf der Basis Angst und Sorge vor Strafe meist immer mehr und zunehmend im Fehlverhalten von Gewerbetreibenden auf die Kunden direkt auswirkt.
 
Über den unethischen, und gleichwohl psychologischen Wirkgrad auch und gerade im Verhältnis Gewerbetreibender Steuerzahler und Stadt / Kommune / Kunden für die Zukunft über solche perfiden politisch motivierten Haltungen der Ämter / ihrer sogenannten Vertreter der Ordnungsämter, auch und gerade ein vielen Städten und Kommunen, wollen wir und umfassend ein anderes Mal reden.
 
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich in den hier im Artikel gemachten Ausführung um keine Rechtsberatung handelt, sondern einzig um Rechercheergebnisse.
 

Schlusswort:

Es ist den Länderchefs umgehend anzuraten, sich endlich wieder auf ihren gesunden Menschenverstand und damit auf die Basis ihrer grundsätzlichen demokratischen Verantwortung im Amt, den Menschen / Bürgern insgesamt gegenüber, die Maskenpflicht sofort abzuschaffen!
 
Dies auch nicht zuletzt auf den Grundlagen der fragwürdigen Influenza Virus Thematik Corona, insgesamt und seit Beginn, die im politischen Handeln auf mehr oder minder reinen Vermutungen basiert.
 
Gleichwohl dann auch auf der von den politischen Ebenen selbst kreierten und verbreiteten RKI Werte, die trotz Öffnungen sich stetig nach unten bewegen, die sich die Infektionsraten in einem nicht mehr nennenswerten Bereich bewegen.
 
Die Hard-Facts in Sachen Corona / COVID-19, SARS-CoV-2, sind mehr als fraglich und es ist bereits heute faktisch über alle seit Beginn vorhandenen Daten und Fakten ersichtlich, dass aus dem politischen Berlin heraus und hier im Speziellen des BGM Spahn und einer Globalverantwortlichen in Funktion, hier der Kanzlerin A. Merkel, falsch agiert, reagiert und gehandelt wurde. (Außer man hätte gezielte und vorsätzlich begangene anderweitige Interessen aus Berlin heraus?)
 
Also wohlan, es ist Zeit, dass sich die demokratisch zuständige (nach IfSG) Ländervertretung im Föderalismus, die Gewerbetreibenden und die Menschen auf den Straßen wieder ihrer Positionen von verantwortlichen eigenständigen Erwachsenen, von mündigen Politikern, Gewerbetreibenden und Bürgern der freiheitlichen Demokratie annähern und sich ihrer Verantwortung gemeinsam vereint stellen und annehmen.
 

Zu guter Letzt:

Seit Beginn des „Corona Projekts“ wurde sichtbar, wie man gezielt über die politische, mediale Schiene, bisher die gesamten gesellschaftlichen Strukturen, die gesamte Wirtschaft regelrecht und gegeneinander ausgespielt hat.
 
Im Weiteren die Länder (Chefs) gegeneinander aus mehr oder minder fraglichen parteilichen oder regierungsseitigen Motiven aus Berlin heraus, gegeneinander ausspielte.
 
Dies bis dahin, dass man ihnen allen in Sachen weltweiter, sogenannter Corona Verläufe und der medial darstellenden Zahlen (Infizierter und Toter) weis machen wollte, dass die Zahlen die man ihnen täglich präsentierte, korrekt seinen?
 
Dies alles ist ein ausgemachter Unsinn!
 
Die Verschwörungstheoretiker sitzen real in Berlin, in der deutschen Regierung und bei den ihnen angeschlossenen Medien!
 
So muss man sich dann doch fragen, warum unterschlagen die deutschen politabhängigen Medien den Menschen in Deutschland wissentlich in deren zelebrierten weltweiten Zahlen / Berechnung, die korrekten Verhältnisberechnungen von Einwohnerzahlen im Kontext zu den Infizierten und Toten?

 

Man kann an dieser Stelle nur noch eine gut gemeinte Empfehlung aussprechen!

Die Medien und die deutsche Politik sind aufzufordern, es augenblicklich zu unterlassen, weiterhin den Menschen in Deutschland irrsinnige und sogenannte Feindbilder in Sachen USA, Brasilien und vor allem auch Russland vorzugaukeln.
 
Denn gerade in Sachen der fragwürdigen Corona Thematik sollte man, wenn man denn schon Tote und Infizierte auflistet, auch diese einmal ins Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl der jeweiligen Länder stellen.
 
Macht man dies, dann oh Wunder, sind die heute im medialen, politischen Deutschland dargestellten ach so „üblen Länder und vor allem deren Präsidenten“ im Ranking auf den hinteren Plätzen zu suchen und nicht, wie eben täglich rauf und runter dargestellt, führend in ihren vermeintlichen „Fehlhaltungen“.
 
Gerade in einem Deutschland bewegen wir uns seit Jahren (speziell seit 2015) in einem politischen, medialen Kontext der mich an Nordkorea, an China, oder an die ehemalige DDR erinnert, denn auch hier wurden die Menschen nur und je nach Politinteressen mehr oder minder verwendet und gefügig gemacht.
 
Freiheitliche Demokratie und Rechtsstaat sehen anders aus, als uns eine A. Merkel und ihre Regierungsbankmitläufer erzählen wollen.
 
Bis hierher und jetzt ist Schluss!
 
Wohlan, treten wir für die freiheitliche Demokratie und damit erst für den Schutz aller Menschen im Land an.
 
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
 

Quellen:

Infektionsschutz:
 
Security:
 
Diskriminierung:
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:
 
 
UN-Behindertenkonvention (UN-BRK)
 
Ergänzend dazu, Zitat von:
Behinderung – gesetzliche Definitionen
 
Grundgesetz (GG):
 
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