Es ist erneut gelungen!
Neufassung des Infektionsschutzgesetz (Gesetzentwurf DS 19/18967)
Es freut mich Ihnen mitzuteilen, dass entgegen dem bisherigen regierungsseitigen Vorlagedokument (Formulierungshilfe) (*1) und den innerhalb des Infektionsschutzgesetz (IfSG), über das Bundesministerium der Gesundheit (BMG und damit dem BGM J. Spahn) angedachten Änderungen der Paragraphen § 22 und § 28 zur Einführung einer Impf- und Immunitätsdokumentation, in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf DS 19/18967 (*2) nicht mehr beinhaltet sind.
Beide nicht akzeptablen Paragraphen (IfSG §22 und §28) Impf- und Immunitätsdokumentation, sind gestrichen worden!
Gleichwohl ebenso wurde im Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) in § 20i Absatz 4 aa entsprechend der bisherige alten Inhalte die Worte „Impf- und Immunitätdokumentation“ abgeändert und ersatzlos herausgenommen. Weiteres mehr.
Rechtsstaatliche Grundlagen und Vernunft obsiegten!
„Einmal mehr obsiegten die Vernunft in der Demokratie und damit die Rechtsstaatlichkeit und damit sind sind im Ergebnis vor allen Dingen der Schutz der Bürger und ihre Persönlichkeitsrechte gesichert“
So zeigte sich mit diesem heutigen Ergebnis über die nun vorliegende Gesetzesvorlage, welche heute im Bundestag behandelt wird, dass es entgegen vieler anderslautender Stimmen, interparlamentarischer, sowie öffentlicher, eben doch und gerade in unserer heutigen Demokratie / unserem Rechtsstaat jederzeit möglich ist, bei fachlichem, sachlichem und fundiertem Vortrag, Einfluss zu nehmen.
Machen wir weiter so, für unsere freiheitliche Demokratie und damit verbunden für unseren Rechsstaat einzustehen, denn es ist unsere Pflicht und es hilft damit allen Menschen im Land gleichermaßen und das ist es, was wirklich zählt.
„Die Demokratie und hierbei vor allem die Menschen in unserem Land sind unantastbar und unabdingbar zu beschützen“
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
Quellen*
1* Formulierungshilfe (incl. Art. 1 IfSG)
2* Gesetzentwurf DS 19/18967 (incl. Art.1 IfSG) v. 05.05.2020