Die seitens der deutschen Regierung, hier im speziellen über den BGM Spahn angedachte Erweiterung des IfSG, ist nicht nur in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat völlig unangemessen und diesem abträglich, sondern die nun vorgelegte Vorlage ist juristisch, wie handwerklich, um es salopp zu formulieren, unterirdisch.
Hierzu lesen Sie bitte das in der LTO veröffentliche Dokument in der Anlage beigefügt (Legal Tribune Online (Aktuelles aus Recht und Justiz) (Q1)
Dies ist im Übrigen, wie schon oft von mir in 2020 erwähnt, bereits der dritte Versuch / Anlauf des Merkel Adlaten, dem BGM Spahn, der gesamten deutschen Bevölkerung und dies explizit zu erwähnen, mit einer äußersten Kaltschnäuzigkeit, ihrer angestammten Grundrechte zu berauben!
Dies kann und wird nicht zugelassen werden dürfen und können und so lesen sie hierzu die weiteren juristischen Bewertungen der Merkel / Spahn Vorlage.
Unter dieser Grundvoraussetzung ist davon auszugehen, dass die deutschen Verfassungsrechtler und ebenso die Parteien die noch über demokratisch rechtsstaatliche Denk- und Handlungsstrukturen verfügen, dieser Vorlage nie und beigeschlossen, niemals in einer Abstimmung im Bundestag oder dem Bundesrat zustimmen werden können.
In diesem Jahr ist so viel falsch und gegen die Menschen im Land von der Kanzlerin Merkel, sowie ihrem Adlatus dem BGM Spahn veranlasst / durchgeführt worden, dass im Ergebnis die Empfehlung nur noch sein kann, diese Personen und ihre Mitwisser / Mitläufer umgehend zu entlassen.
Wie gewohnt, bleibe ich am Ball und werde auch dieses Thema erneut weiter verfolgen und entsprechend darauf reagieren.
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
Quelle:
Q 1 Juristische Bewertung des von Spahn und der Regierung unter Merkel angedachte neue IfSG Gesetz.
Q2 Zu LTO – Legal Tribune Online
Seit 2010 liefert LTO Ihnen täglich die schnellsten Nachrichten und Hintergründe rund um Recht und Justiz, Tipps zu Beruf und Ausbildung von Juristen und einen juristischen Feuilleton. Hier werden die Kompetenz eines Fachmediums mit der Aktualität einer Online-Nachrichtenseite. Der Verband der Deutschen Fachpresse bezeichnete die Arbeit bereits 2011 mit zwei Awards als „Fachmedium des Jahres“ aus. Im Ergrbnis das reichweitenstärkste juristische Online-Fachmedium in Deutschland.
Bitte hierzu unbedingt den brillanten Enthüllungsartikel von Thomas H. Stütz
„Das System im System“
https://thomas-h-stuetz.eu/das-system-im-system-06-11-2020/
vom 6. November 2020 lesen.
Diese neuerliche Version einer Nachbesserung seitens der GroKo, macht es auch nicht besser! https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-28a-ifsg-ermaechtigung-laender-bundestag-befristung-begruendung-parlamentsvorbehalt/