Politische Inkompetenzen treiben ihre Blüten im Thema der Maskenpflicht!

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Nun hat auch Baden-Württemberg nach  Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr verordnet / angekündigt. (Gültig in Ba-Wü ab Montag, den 27.04.2020)

Doch auf welcher Basis sollte diese politisch angeordnete Maskenpflicht aufrechterhalten und zu rechtfertigen sein?

Rechtsprechungen:

Denn weder auf der juristischen Basis (GG und IfSG) (*1-2) noch auf der virologischen, hygienischen Basis und gerade auf Basis der RKI Realfakten und Verläufe, ist eine Maskenpflicht unfassbar.

Hier ist dann auch gleich und deutlich auf die Verpflichtung der Regierung und der Rechtsprechung hinzuweisen, die in einem Deutschland ausdrücklich zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet ist! (bindendes Recht)

Bedeutet

den Verweis auf das Grundgesetz Art. 1 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 S.2 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar)

Bedeutet

den Verweis, auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 1 GG (Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)

Bedeutet

den Verweis auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Die unverletzliche Freiheit der Person)

Bedeutet

den Verweis auf das Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)

Sind die kollektiven Beschneidungen gegenüber „Gesunden“ überhaupt zulässig?

Liest man sich in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) einmal genauer ein, so stellt man fest, dass „Schutzmaßnahmen“ nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern Pflicht sind. (IfSG § 28 Abs. 1 S. 1)

Prüforgane sind hierbei dann die zuständigen Gesundheitsämter. Zudem dürfen diese Entscheidungen nur dann nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. (IfSG § 28 Abs. 1 S. 1)

Liegt hier also wirklich der „enge Ausnahmefall“ tatsächlich, faktisch wie juristisch vor?

Ist daraus abgeleitet eine „Generalannahme / These“ wie es politisch im gesamten Deutschland zelebriert und von den Bürgern über massivste Beschränkungen eingefordert, der gesamte Staat buchstäblich zum Stillstand gebracht, hierbei überhaupt rechtlich auch unter Bezugnahme des IfSG Ansatzes überhaupt gedeckt?

Ich bin der persönlichen Auffassung, N E I N, da das rechtliche „Gebot der Verhältnismäßigkeit“ allen staatlichen Handelns – damit auch die Notwendigkeiten und Erforderlichkeiten der angeordneten Maßnahmen nun über die Realitäten ad absurdum zu führen sind / sein werden!

Schlussendlich liefert / beruft sich das Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst auf den Grundsatz der „Eigenverantwortung des Einzelnen“ auch und gerade bei einer Infektionsgefahr!

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG § 1 Abs. 2) verpflichtet geradezu bei Epidemien den Staat dazu, die „Eigenverantwortung des Einzelnen“ zu verdeutlichen und zu fördern“ Dies bedeutet, dass wir selbst und persönlich dafür verantwortlich sind, uns alle, jeder Einzelne, über geeignete Maßnahmen vor Infektionen zu schützen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass es jeder Person selbst obliegt, sich über die Maßnahmen und damit der Anwendungen von Maßnahmen zu entscheiden und diese auszuwählen.

Eine kollektive Tragepflicht von Masken (die zudem den Träger selbst nicht einmal schützt!) fällt hierbei sicher nicht darunter!

Masken / Hygiene:

  1. Masken sind Virenherde für den Träger selbst!
  2. Deshalb müssen die Masken in der Regel alle 4 Stunden, um wirksam zu bleiben, gewechselt werden
  3. Auch Masken mit Filtern sind in kurzen Intervallen zu reinigen / die Filtereinsätze zu ersetzen!
  4. Sitzen die Masken tatsächlich direkt abschließend auf dem Gesicht des Trägers?
  5. Die am Markt vielfach angebotenen Masken sind virendurchlässig!
  6. Masken schützen defakto nicht den Träger, sondern eben nur evtl. den Gegenüber!

RKI Realwerte:

Bereits ab dem 20.03.2020 waren die RKI Realzahlen / Ansteckung unter 1.

Gleichwohl war bisher nirgends eine Maskenpflicht angeordnet und die Werte verliefen trotzdem und bis heute noch weiter nach unten und bis 0,7! (*3)

Was also soll der lediglich gesellschaftlich indoktrinierende Ansatz, politisch eine gesamte Gesellschaft ihrer Rechte zu berauben und zudem unfassbar frech, diese wie Kinder zu behandeln?

Oder ist es eben doch ein mit klarem Kalkül geführter Vorsatztatbestand zur Schädigung eines gesamten Deutschlands?

Künftige Aufarbeitung / Politik der Zukunft:

Der Zenit der politischen Inkompetenzen / Akteure und deren trauriges und vor allem ein gesamtes Deutschland schädigendes politisches Verhalten ist nicht mehr tragbar und auch nicht mehr hinzunehmen.

Bereits heute in der Vorausschau ist anzuzeigen, dass kein Politiker der sich diesem gesamten als „dubios“ zu bezeichnendem politischen und damit massiv rechtsbeugenden Verhalten und sich an aktiven Handlungen beteiligte, in der Nachbearbeitung / Aufarbeitung auf seine Immunität berufend, sich ausruhen / zurückziehen werden kann.

Es wird heute schon ein in der Geschichte der Republik einmaliger und umfassender Aufarbeitungsprozess angeregt und die damit verbundenen Aufhebungen von Immunitäten und Freistellungen vieler heute staatsschädigender, ideologisch oder auch dümmlich besetzter Politiker / Innen, nach der sogenannten „Corona Krise“ zum Schutz der künftigen freiheitlichen Demokratie und des Rechtsstaats stattfinden müssen.

Der wirkliche Eklat zwischen Bevölkerung / Wirtschaft und Politik wird erst noch und in vielen Fassetten und Formen, nach der Corona Krise folgen!

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Quellen:

*1. Grundgesetz (GG)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2

*1. Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – § 28 Schutzmaßnahmen

*2.Thomas H. Stütz

Kollektive Maßnahmen auch zur Maskenpflicht, sind aus vielerlei Gründen abzulehnen!

*3. RKI Zahlen / Fakten und Thema Lock Down:

Neue RKI-Zahlen widersprechen Kanzlerin Merkel.

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