Grenzt BGM J. Spahns Handeln bereits an Menschenverachtung über Machtgeilheit?

Lesedauer 3 Min.

Sehr fragwürdigen Handlungen und Vorschläge eines BGM J. Spahn in Zeiten einer Viren Krise?

Nur so, kann man es hinsichtlich der spahnschen Egozentrik und über alle Anläufe von geplanten und durchgeführten gesetzlichen Änderungen und auf Basis dessen Vorschlägen hierzu, immer schön unter dem Deckmantel eines sehr fraglichen „Corona Virus“ umschreiben, feststellen und benennen.

Und meine Damen und Herren, es geht nicht um ihren Schutz, nein die gesamte Spahn Machart läuft unter dem Namen: Totale Kontrolle!

Gesetze und eine rechtsstaatliche Demokratie scheinen für J. Spahn und seine Persönlichkeitsstruktur keine Rolle zu spielen?

Hier werden das Grundgesetz (GG) Art 1, 2 11 usw., sowie ein Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 1 und vor allem § 28 – 32 real auf einer „Nichtvorhandenen Basis einer Handlungsnotwendigkeit“ von J. Spahn (BGM) und im Weiteren dann über die Länder buchstäblich mit Füßen getreten und von diesem so dargestellt, als ob es diese Gesetze allesamt nicht zu beachten gilt!
 
Im Ergebnis der letzten Wochen, ja der bisherigen politischen Sprache / Handlungen eines J. Spahn, bewerte ich einen BGM J. Spahn, als einen ideologisch, egozentrischen Narzissten, der jegliche Form von Empathie zu den Menschen vermissen lässt.

Ist ein BGM J. Spahn als hochgradig bedenklich einzuwerten?

J.Spahn ist für mich hochgradig auffällig, bdenklich und damit im Ergebnis eine sehr gefährliche Zeitbombe in Funktion für ein Deutschland, die Menschen, aber auch gerade für die CDU Deutschlands.
 

Ein Politiker in Führungsfunktion, der abgeleitet seinem Handeln, weder Freiheitlichkeit noch Rechtsstaat, noch Demokratie schützen will und damit diese als höchste Güter ansetzt, sondern Spahn ist in allem augenscheinlichen Handeln, lediglich ein „egozentrisch, narzisstischer Mensch“, dem man leider ein Amt gab. (oder evtl. gerade auch deshalb?)

Zum Thema:

Impfausweis, nach überstandener Corona Infektion!
(Die spahnsche Vorstufe für vorbereitende Staatshandlungen mit einer Menge von Faschismuspotential?)

Die Gesundheitsämter können künftig Personen von Einschränkungen ausnehmen, die gegen das Corona Virus immun sind.
 
Das sehen mehrere Paragrafen des am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen zweiten Corona-Pakets vor, die bisher in der Öffentlichkeit nicht beachtet wurden!
 
Danach plant der BGM J. Spahn (CDU) einen Corona-Immunitätsausweis, aus dem hervorgeht, dass eine Covid-19 SARS-CoV-2 Erkrankung überstanden wurde.
 
Und an genau diesem Punkt wollen wir einmal innehalten, kurz einfügen und explizit festhalten:

COVID-19, SARS-CoV-2 ist nichts anderes, als ein Grippe Virus, wie es diese schon hunderte Male vor diesem selbst gab!

 
Der zudem um ein vielfaches bisher schwächer reagierte, sich weniger ausbreitete und damit wenig interagierte und der zudem geringe Verlaufszahlen aufweist, wie jede bisherige Frühjahrs- und oder Herbst Grippe und die damit verbunden sogenannten Wellen!

Fahren wir fort:


“Durch die aktuelle Gesetzesänderung wird es nun BGM J. Spahn ermöglicht, dass eine Immunitätsdokumentation künftig analog zu der Impfdokumentation die Grundlage dafür bietet, die entsprechende Immunität einer Person nachzuweisen”, so heißt es in der Begründung für das “Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”.

„Neu ist allerdings nun zur Vergangenheit, dass das Vorliegen einer Immunität vom BGM J. Spahn mit möglichen Einschränkungen verknüpft wird, die die Gesundheitsämter (Freibrief) dann erlassen können“.
 

Lt. Gesetzentwurf:

“Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen (…) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person (…) von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann.”
 
In der Gesetzesbegründung werden dann einige Beispiele aufgeführt:
 
“Zunächst völlige Absperrung eines Ortes; wenn dies gelungen und die Lage beherrschbarer geworden ist, Wiederzulassung nachweislich nicht ansteckungsfähiger Personen.”
 

Weiter heißt es, es könnten “weitreichende Schlüsse für den weiteren Umgang mit Schutzmaßnahmen und vulnerablen Personengruppen gezogen werden (Kontakte können insoweit eher ermöglicht werden)”.

Zusammenfassung:

Es bedarf keiner Worte mehr, was sich ein Spahn und vor allem, wer ein Spahn im Kontext des Staates, der Menschen, der bisherigen freiheitlichen Demokratie und der Basis eines Rechtsstaats wirklich ist!
 
Der BGM J. Spahn ist ein ausgemachter und sofort zu stoppender Demokratie- und Rechtsstaats-Alptraum in der Funktion eines BGM Amtes!
 
Bewusst verweise ich hier bereits auf die deutsche Geschichte und vor allem damit dann auch gleich und gerade auf die deutsche Gesamtpolitik hin, welche in den letzten Jahren, der deutschen Bevölkerung nicht müde wurde, diese gebetsmühlenartig an ihre historische Vergangenheit und damit deren Verantwortung zu erinnern.
 

Doch in diesem Kontext heute und im Wissen, gerade um die deutsche Geschichte, wie also nennen wir das, was ein BGM J. Spahn über den medial künstlich aufgeblähten „Dramatik Virus COVID-19“, ob über eine Maskenpflicht und nun auch noch über einen spahnschen Impfausweis und mit Wissen des Parlaments, umsetzte, andenkt und durchführen lassen will?

In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals auf die seinerzeitige  Kabinettvorlage vom 23.04.2020!

„Der BGM wird ermächtigt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates z. B. Maßnahmen …..
„Ebenso alle Maßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung, ggf auch unter Einschränkung von Grundrechten wie Freizügigkeit, körperlicher Unversehrtheit u.v.m.“
 
Dieser alles vorstehende kurze Part (Ebenso…) ging dann allerdings durch eine massive Intervention / Aktion, nicht durch die Verabschiedung im Bundesrates am 26.04.2020.

Schlussakkord

Die vorstehend genannten Punktze zeigen eindringlich und über die Maßen einmal mehr, wie gesetzlich und ethisch fragwürdig, ein BGM J. Spahn denkt und vor allem über seine Funktion als BGM vorgeht!

Gerade heute müssen wir auf den politischen Ebenen der gesamten historischen Verantwortung im Handeln bewußt werden!

Wehret den Anfängen und heute ist und so scheint es, bereits die Zeit dafür gekommen dies deutlich zu formulieren!
 
Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
 
Quellen:
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